Kündigung eines Abzubildenden wegen Arbeitgeber Kritik – Springer Konzern – wg. YouTube Video rechtmäßig.
Das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin erachtetet in seinem Urteil vom 22.05.2024, Az. 37 Ca 12701/23 die Kündigung eines Auszubildenden des Axel-Springer Konzern für rechtmäßig. Der Auszubildender änderte er auf der Plattform „Teams“ sein Profilbild mit dem Text "I don't stand with Israel". Zudem widersprach und kritisierte er ein Statement des Springer Konzerns, wonach dieser sich