Bußgeldbescheid erhalten?

Sie sind geblitzt worden, haben einen Abstandsverstoß begangen, wurde mit dem Handy am Steuer erwischt oder es wird Ihnen ein anderer Verstoß vorgeworfen – sprich Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten?
85% der Bußgeldbescheide sind fehlerhaft – ein Einspruch kann sich lohnen.

Sie sind Beschuldigter eines Verkehrsverstoßes, haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten und wollen sich verteidigen.

Wir vertreten, beraten Sie bundesweit und klären Sie nachfolgend über das Wichtigste auf.

Was ist ein Bußgeldverfahren?

Wird durch einen Fahrzeugführer im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit begangen oder ein nach dem geltenden Recht anderweitiger Verstoß verübt, kann dies ein sogenanntes Bußgeldverfahren nach sich ziehen.

Aufbau eines Bußgeldverfahrens – 3. Abschnitte

Ein Bußgeldverfahren gliedert sich in drei Abschnitte – das Vorverfahren, das Zwischenverfahren und schließlich das gerichtliche Verfahren.

Das Vorverfahren

Im Vorverfahren werden die Hintergründe, die Umstände des eigentlichen Verstoßes ermittelt.

Es wird zunächst ermittelt, welcher Art von Verkehrsverstoß vorliegt, eine

  • Geschwindigkeitsüberschreitung,
  • ein Rotlichtverstoß,
  • ein Abstandsverstoß,
  • Handy am Steuer oder
  • anderer Verkehrsverstoß.

Damit die Rechte des Betroffen gewahrt werden, wird dem Betroffenen das Recht auf rechtliches Gehör durch Übersendung eines Anhörungsbogens gewährt.

Erst nach erfolgter Anhörung wird durch die Behörde entschieden, ob ein Bußgeldbescheid erlassen wird oder nicht.

Nach der Anhörung des Betroffenen entscheidet die Bußgeldbehörde nach Würdigung aller Umstände über den Erlass eines Bußgeldbescheides.

Das Zwischenverfahren

Im Zwischenverfahren liegt Ihnen bereits ein Bußgeldbescheid vor, sodass ersichtlich ist, welcher Verstoß Ihnen vorgeworfen wird und welche Rechtsfolgen verhängt wurden.

Nun haben Sie als Betroffene(r) das Recht, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Nachfolgen zeigen wir Ihnen unter dem Punkt „Einspruch gegen den Bußgeldbescheid“ auf, wie der Einspruch erfolgt und was beachtet werden muss.

Wichtig ist,

der Einspruch muss während der Einspruchsfrist bei der zuständigen (Verwaltungs-) Behörde eingereicht werden.

Das gerichtliche Verfahren

Wird dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nicht stattgegeben, wird die Verwaltungsbehörde die Bußgeld-Akte an die Staatsanwaltschaft übermitteln.

Diese entscheidet dann, ob das Verfahren eingestellt wird oder die Akte dem Amtsgericht vorgelegt wird.

Sofern die Behörde die Akte gleich zum Gericht weiterleitet und nicht zur Staatsanwaltschaft, liegt ein Verfahrenshindernis vor und das Verfahren ist einzustellen.

In der Regel erfolgt dann eine Hauptverhandlung an. In Ausnahmefällen ist auch eine Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch den Beschluss.

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Zunächst sollten Sie eine Kanzlei, einen Anwalt beauftragen, den Bußgeldbescheid zu prüfen!

Wenn Sie selbst der Überzeugung sind, dass Ungereimtheiten, wie Messfehler, Ausscheren eines anderen Fahrzeugs vor Ihnen – Stichwort Abstandsverstoß – oder dergleichen haben und gute Gründe ersichtlich sind, dass der Vorwurf gegen Sie so nicht richtig ist, dann sollten Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.

Wichtig!


Die Frist zum Einlegen des Einspruchs beträgt zwei Wochen.

Diese Frist beginnt an dem Tag, an dem der Bußgeldbescheid bei Ihnen eingegangen ist. Sollten Sie diese Frist versäumen, ist ein eingelegter Einspruch nach Fristablauf unwirksam.

Folgend Aspekte sind bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wichtig:

  • Fristen
  • Inhalt – Tatvorwurf (auch wichtig eigenes oder Firmenfahrzeug)
  • Höhe des Bußgeldes – Stichwort Bagatell-Vorwürfe
  • Erfolgsaussichten abwägen

Es gibt gute Gründe einen Bußgeldbescheid anzugreifen, da mehr als 2/3 des Bußgeldbescheides fehlerhaft sind:

  • Verjährung – Verjährungszeit beträgt 3 Monate ab dem Zeitpunkt der Ordnungswidrigkeit – Voraussetzung ist, dass kein Anhörungsbogen übermittelt wurde
  • Schlechte Lichtbildqualität – Fahrer kann nicht identifiziert werden
  • Messgerät-Fehler
  • Abgelaufener o. nicht aktueller Eichschein des Messgeräts
  • Fehlende Schulungsnachweise der Mess-Beamten
  • Verfahrensfehler beim Messverfahren
  • Fehlerhafte Platzierung des Messgerätes
  • Formfehler – ein Bußgeldbescheid muss zwingende Angaben enthalten, fehlt wichtige Angaben ist der Bescheid von Anfang an unwirksam.

Anhörungsbogen

Wie bereits ausgeführt, erhalten Beschuldigte im Vorverfahren einen Anhörungsbogen.

Ein Betroffener kann aufgrund dieses Schreibens gegen die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit Stellung nehmen oder nicht.

Eine Pflicht zum Ausfüllen eines Anhörungsbogens besteht jedoch nicht. Pflichtangaben sind die Personalien.

Sollte eine andere Person als der Empfänger des Anhörungsbogens das Fahrzeug zur Tatzeit gefahren hat, sind unüberlegte Angaben taktisch unklug.

Die Behörden würden die Ermittlungen auf diese Person konzentrieren und die Chance, dass der tatsächliche Fahrer innerhalb der 3-monatigen Verjährungsfrist nicht ermittelt werden kann, wäre vertan.

Auch wenn der Empfänger des Anhörungsbogens tatsächlich der Fahrer war, wären unnötige Angaben fatal, da oftmals das Blitzer-Foto von so schlechter Qualität ist, das es zur sicheren Identifikation nicht genügt und somit die Argumente für ein erfolgreiches Vorgehen gegen den Bußgeldbescheid zu Nichte gemacht werden.

Wichtig!

Füllen Sie nicht unbedarft den Anhörungsbogen aus, weil aufgrund der Erfahrung festgestellt werden kann, dass die Betroffenen durch unüberlegte Angaben die Chance auf ein erfolgreiches Vorgehen gegen den Bußgeldbescheid abschneiden.

Zeugenfragebogen

Das Gegenteil zum Anhörungsbogen ist der sog. Zeugenfragebogen.

Wichtig!

Ein Zeugenfragebogen wird in der Regel dann übersandt, wenn die Fahrt und der Verkehrsverstoß mit einem Firmenfahrzeug begangen wurde.

In der Regel erhält dann die Firma den sog. Zeugenfragebogen. Da die Firma Fahrzeughalterin ist, wird ihr zwecks Ermittlungs-Fragen der Zeugenfragebogen zugesandt.

Wichtig ist, dass die Firma grds. verpflichtet ist, Angaben zum Fahren zu machen.

Werden diese Angaben nicht gemacht, kann dies zur Folge haben, dass der Firma das Führen eines Fahrtenbuches auferlegt werden.

Mit dem Zeugenfragebogen möchte die Behörde, den tatsächlichen Fahrzeugführer zum Zeitpunkt des Vergehens festzustellen.

Sanktionen im Bußgeldverfahren

Das Ordnungswidrigkeitengesetz – kurz OWiG – kennt verschiedene Sanktionen, insbesondere bei sog. Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Geregelt wird die Ahnung von Verkehrsordnungswidrigkeiten in § 24 StVG – Straßenverkehrsgesetz.

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine nach § 24 StVG erlassenen Rechtsverordnung verstößt.

Hierzu zählen,

  • die StVO – Straßenverkehrsordnung
  • die FeV – Fahrerlaubnisverordnung
  • die BKatV – Bußgeldkatalogverordnung
  • die StVZO – Straßenverkehrszulassungsverordnung

Als mögliche Rechtsfolgen einer Verkehrsordnungswidrigkeit kommen

  • eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld (§56 Abs. 1, Satz 2 OWiG)
  • eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld (§56 Abs. 1, Satz 1 OWiG)
  • eine Geldbuße (§17 OWiG)
  • die Nebenfolge des Fahrverbots (§25 StVG)
  • Punkte in Flensburg

Verjährung

Ein Bußgeld kann nur innerhalb der Verjährungsfrist geltend gemacht werden.

Nach § 26 der Straßenverkehrsordnung (StVO) beträgt die Verjährungsfrist bei Ordnungswidrigkeiten drei Monate.

Die Frist beginnt gemäß § 31 OWiG zu laufen, sobald die Handlung beendet ist, d.h. am Tag des Verkehrsverstoßes.

Die Verjährungsfrist kann durch bestimmte Handlung – bspw. das Zusenden des Anhörungsbogens – nach § 33 OWiG unterbrochen werden.

Wichtig!

Die Zusendung eines Anhörungsbogens unterbricht die Drei-Monats-Regel.

Kosten eines Bußgeldverfahrens – Rechtsschutzversicherung

Kosten des Bußgeldverfahren sind grds. die aus dem Bußgeldbescheid, d.h.

  • die Geldbuße laut dem Bußgeldkatalog
  • die Verwaltungsgebühr
  • Auslagen der Behörde / Bußgeldstelle
  • Verwarnungsgeld

Sofern Sie als Beschuldigter Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, können weitere Kosten anfallen:

  • Gebühren für die Gerichtsverhandlung,
  • Rechtsanwaltskosten,
  • Kosten für einen Sachverständigen gehören.
  • Die Höhe der Gerichtskosten im Bußgeldverfahren ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig.

Wichtig!

Die Kosten eines Bußgeldverfahren sind in jedem Fall unterschiedlich und werden durch verschiedene Faktoren bestimmt.

Sofern Sie eine (Verkehrs-) Rechtsschutzversicherung haben, wird diese in der Regel die Kosten für das Bußgeldverfahren übernehmen.

Haben Sie keine Verkehrsrechtsschutzversicherung und Sie beauftragen uns mit der Verteidigung, vertreten wir Sie im Rahmen einer Stunden- oder Pauschalvergütung.

Fazit:

Beim Erhalt eines Bußgeldbescheids und auch davor bei einem Anhörungsbogen, lohnt sich schnelles Vorgehen.

Der Anhörungsbogen sollte mit Bedacht ausgefüllt werden und einen Bußgeldbescheid sollten Sie prüfen lassen, insbesondere bei drohendem Fahrverbot oder Punkten in Flensburg.

LOIBL LAW – die Rechtskanzlei, Ihre Experten im Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrecht!

WIR beraten Sie in allen Fragen und Angelegenheiten des Ordnungswidrigkeitenrechts und im Rahmen von Bußgeldverfahren.

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Über uns

Herr Loibl hat die Kanzlei im August 2019 gegründet. Er hat sein Rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Passau absolviert. Während des Referendariats am OLG München folgten Stationen bei der Staatsanwaltschaft Deggendorf, dem Landgericht Deggendorf.
Vor seinem Studium der Rechtswissenschaften war Herr Loibl bereits mehrere Jahre im Öffentlichen Dienst bei verschiedenen Behörden tätig.

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