Wir sichern Ihre Rechte im Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldrechtlichen Verfahren
Gegen Sie wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet oder Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? LOIBL LAW ist Ihr Partner bei der richtigen Vorgehensweise im Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren.
Ordnungswidrigkeitenverfahren:
Rechtsfolgen / Rechtsbehelf / Rechtsmittel:
Ihre aktuelle Problemstellung ist nicht unter den oben genannten?
Kontaktieren Sie uns trotzdem – wir helfen Ihnen weiter!
So begleiten wir Sie und vertreten Ihr Recht
Wie läuft ein Bußgeldverfahren ab?
Das Ordnungswidrigkeiten-/Bußgeldverfahren beginnt mit dem sog. Vorverfahren, danach folgt ein Zwischen- und zuletzt ein Hauptverfahren.
Im Vorverfahren wird geprüft, ob eine Ordnungswidrigkeit begangen worden ist und ob es einer Ahndung bedarf. Endet das Vorverfahren nicht durch Einstellung oder durch Verwarnung, so wird ein Bußgeldbescheid erlassen. Die betroffene Person kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Danach wird geprüft, ob der Einspruch form- und fristgerecht erfolgt, also zulässig ist. Ist der Einspruch zulässig, wird geprüft, ob der Bußgeldbescheid aufrechterhalten oder zurückgenommen wird. Bleibt der Bußgeldbescheid nach alldem aufrechterhalten, werden die Akten an die Staatsanwaltschaft übersandt. Sofern auch die Staatsanwaltschaft den Bußgeldbescheid für richtig erhält, werden die Akten dem Amtsgericht vorgelegt. Das Amtsgericht prüft daraufhin seinerseits die Zulässigkeit des Einspruchs und wird bei Bejahung der Zulässigkeit und einem hinreichenden Tatverdacht ein Hauptverfahren ansetzen.
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Kann ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben?
Ja, als betroffene Person können Sie, wenn Sie mit dem Bußgeldbescheid nicht einverstanden sind, binnen zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch bei der Verwaltungsbehörde eingelegen, die den Bescheid erlassen hat (§ 67 OWiG). Eine Begründung des Einspruchs ist nicht vorgeschrieben, jedoch zweckmäßig, damit der Verwaltungsbehörde oder dem Gericht die maßgeblich erachteten Einwände dargelegt werden. Die Einwände sollten von einer Anwaltskanzlei vorgetragen werden.
Sie sollten deshalb die Vertretung von LOIBL LAW in Anspruch nehmen. Weitere Infos finden Sie bei Fragen und Antworten!
Wie wird eine Ordnungswidrigkeit bestraft?
Laut den gesetzlichen Regelungen kann auf eine Ordnungswidrigkeit durch verschiedene Möglichkeiten reagiert werden, durch Einstellung, Verwarnung oder einer Geldbuße nach § 17 OWiG. Zudem kann eine Nebenfolge angeordnet werden. Bei einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit kann der Betroffene mündlich oder schriftlich verwarnt werden, § 56 Absatz 1 Satz 2 OWiG. Die Verwarnung kann auch zusammen mit der Erhebung eines Verwarnungsgeldes von 5 bis 55 EUR erfolgen, § 56 Absatz 1 Satz 1 OWiG. Dies geschieht z.B. regelmäßig bei Parkverstößen. Die Geldbuße wird nach § 17 Abs. 1 OWiG festgesetzt.
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