Das Vertragsrecht umfasst Regelungen zu den typischen Fragestellungen rund um Verträge. Entscheidend im Vertragsrecht sind zwei Punkte. Zum einen die Zweckverwirklichung und zum anderen die sog. Störfallvorsorge.

Bei der Zweckverwirklichung stehen wir Ihnen kompetent zur Seite, um Ihre Ziele zu verwirklichen. Im Rahmen der Störfallvorsorge handeln wir vorausschauend für die Zukunft, um mögliche Probleme, welche sich in Bezug auf Ihr Ziel ergeben könnten, vermeiden zu können.

Diese beiden Punkte sind im Rahmen der Vertragsgestaltung bei der Ausarbeitung von AGB, bei Verträgen über den Erwerb beweglicher und unbeweglicher Sachen, der Sicherung von Forderungen, bei Schenkungen, sowie im Arbeits- und Gesellschaftsrecht von Bedeutung.

Weiter umfasst das Vertragsrecht Fragen rund die Komplexe Themen des Kauf-, Werk-, Leih- oder Mietvertragsrechts.

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