Das Zivilrecht unterteilt sich in einen allgemeinen und einen besonderen Teil. Im Grunde regelt das Zivilrecht das „tägliche“ Leben und deren Probleme. Der allgemeine Teil beinhaltet Fragen wie bspw. das Zustandekommen eines Vertrages.

Der besondere Teil hingegen umfasst Spezialvorschriften zu verschiedenen vertraglichen Regelungen wie beispielsweise des Kauf-, Werk-, Dienst-/Arbeitsvertrags- und Darlehensrecht. In den einzelnen Bereichen ist u.a. die Vorgehensweise bei Mängeln an der Kaufsache oder bei baurechtlichen Mängeln geregelt. Desweiteren finden sich im Zivilrecht Normierungen zum Schadensersatz bei unerlaubten Handlungen, sowie des Familien-, Erb- und Gesellschaftsrecht. Fragen der Vertragsgestaltung, von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)… können anhand des Zivilrechtes gelöst werden.

Im Zivilrecht obliegt es der Partei, also Ihnen und Ihrem Willen, ob und in welchem Umfang sie Ihre Rechte gelten machen wollen oder sich entsprechend wehren wollen und können. Die Möglichkeiten, die das Zivil- und Zivilprozessrecht bietet, sind vielfältig. Es besteht die Möglichkeit der Klageerhebung, der Durchführung eines Mahnverfahrens oder den Weg der Zwangsvollstreckung. Wurden Sie verklagt und erging bereits ein Urteil, haben Sie die Möglichkeit dagegen vorzugehen.

Um Ihre Rechte feststellen und durchsetzen zu können, helfen wir Ihnen gerne.

Mietrecht

Mieter- und Vermieter Rechte – Prüfung von Mietverträgen, Kündigung von Mietverträgen, Mieterhöhungen

Reiserecht

Beratung in reiserechtlichen Fragen – Reisemängel, Probleme rund um den Pauschalreisevertrag, der Reiseleistungen, Reiseverträge im allgemeinen

Vertragsrecht

Beratung, Prüfung und Verhandlung von Verträgen – Vertragsgestaltung, Vertragsmängel, Gesellschaftsverträge, Erstellung von AGB

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