Das Private Baurecht behandelt vor allem die Fälle in denen Baumängel am Bauobjekt bestehen. Zudem behandelt es Fälle des Bauvertrags-, des Verbraucherbauvertrags- und des Bauträgervertragsrecht und findet sich im Bürgerlichen Gesetzbuch, dem BGB, in den §§ 631 ff. BGB.

Das Öffentliche Baurecht wiederum teilt sich in Bauplanungsrecht, welches im Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung(BauNVO) zu finden ist und dem Bauordnungsrecht, dessen Regelungen in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) enthalten sind.

Geregelt wird zum einen, wann ein Anspruch auf eine Baugenehmigung besteht, wie ein Bauherr dieses Recht durchsetzten kann und welche Maßnahmen er ergreifen kann, um sich seine Rechte zu sichern und vor allem, um sich gegen Eingriffe zu wehren.

Weiter umfasst das Öffentliche Baurecht Regelungen für die Rechte Dritter, z.B. die des Nachbarn, aber auch welche Rolle eine Gemeinde/Stadt oder das Landratsamt im Rahmen eines Bauverfahrens einnehmen und wie sie daran teilnehmen.

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