Wir setzen Ihre Ansprüche im Reiserecht durch und zwar ohne eine Provisionszahlung zu verlangen!
Wir setzen Ihr Recht auf Rückerstattung und Entschädigung bei Flugverspätung und Flugausfall gegenüber jedweder Airline wie bspw. Lufthansa, AirBerlin, Turkish Airline, Air France, American Airlines, TAP-Portugal, Eurowings, Easy-Jet, Austrian Airline, Ryanair, Germanwings oder des Reisepreises gegen die Reiseveranstalter wie FTI, BigXtra, Lastminute, TUI, Dreamlines und dergleichen durch.
Ob Probleme mit Ihrem Flug, bei Ihrer Reise oder als Fahrgast, LOIBL LAW ist Ihr Ansprechpartner im Reiserecht!
Pauschalreiserecht:
Fluggastrechte (EU-Fluggastrechteverordnung):
Gepäckprobleme (Montrealer Übereinkommen):
Ihr Problem ist nicht aufgeführt?
Kontaktieren Sie uns trotzdem!
So begleiten wir Sie und vertreten Ihr Recht
Was umfasst das Reiserecht?
Das Reiserecht gliedert sich in Pauschalreise- und Individualreiserecht. Unter einer Pauschalreise ist gemäß § 651a Absatz 2 BGB eine Gesamtheit von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise zu verstehen, also z. B. die Buchung einer Reise mit Flug und Hotel. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, handelt es sich begrifflich um eine Individualreise, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der Reisende selbst Einzelleistungen für Beförderung und Unterkunft bucht. Das Pauschalreiserecht wurde am 01.08.2018 in den §§ 651a ff. BGB neu geregelt. Wichtig für den Reisenden sind die Rechte aus § 651i BGB und die Rechte des Reisenden bei Reisemängeln. Insbesondere das Recht auf Kündigung, Minderung und Schadensersatz, sowie das Recht auf Rücktritt nach § 651h BGB sind hervorzuheben.
Mehr Infos finden Sie bei Fragen und Antworten!
Kann ich vom Reisevertrag zurücktreten?
Ja, Sie als Reisende haben jederzeit das Recht, vom Reisevertrag nach § 651h BGB zurückzutreten. Bei einem Rücktritt hat der Reiseveranstalter grds. einen Anspruch auf Entschädigung, die sog. Stornokosten. Sofern außergewöhnliche Umstände nach § 651h Abs. 3 BGB vorliegen, hat der Reiseveranstalter keinerlei Anspruch auf den Reisepreis und insbesondere keinen Anspruch auf Stornokosten.
Mehr Infos finden Sie bei Fragen und Antworten!
Welche Rechte habe ich als Fluggast?
Als Fluggast haben Sie verschiedene Rechte. Zum einen stehen Ihnen bei Flugverspätung, Annullierung oder einer Umbuchung die Rechte aus der EU-Fluggastrechteverordnung in Form von Rückerstattung des Ticket-/Flugpreises, eine Entschädigung in Form einer sog. Ausgleichs-/Entschädigungszahlung oder weitergehende Ansprüche zu.
Sollte Ihr Gepäck beschädigt worden, verspätet angekommen oder gar verloren gegangen sein, steht Ihnen das Recht auf Schadenersatz nach dem Montrealer Abkommen zu.
Mehr Infos finden Sie bei Fragen und Antworten!
Muss ich eine Provision oder die Anwaltskosten zahlen?
Nein! LegalTech-Firmen im Online-Bereich werben damit, dass Ihnen keinerlei Kosten entstehen, jedoch verlangen diese eine Provision. Lesen Sie hierzu das Kleingedruckte oder mit Sternchen gekennzeichneten Ausführungen! Wenn Ihnen ein Anspruch gegen die Airline, den Reiseveranstalter oder die Bahn zusteht, haben diese die Kosten für die Beauftragung einer Anwaltskanzlei zu tragen, so der Bundesgerichtshof. Das bedeutet, Sie bekommen Ihre volle Zahlung zurück, ohne eine Provision zahlen zu müssen, sofern die Voraussetzungen für Ihre Ansprüche vorliegen!
LOIBL LAW setzt Ihr Recht auf Rückerstattung des Ticketpreises, auf Entschädigung, auf Rückerstattung des Reisepreises und/oder der Stornokosten durch und prüft, ob weitergehende Schadensersatzansprüche, wie eine Entschädigung bei Annullierung, Verspätung oder Umbuchung Ihres Fluges, möglich sind!
Mehr Infos finden Sie bei Fragen und Antworten!
Welche Rechte habe ich bei Gepäckverspätung oder Verlust?
Bei einer Gepäckverspätung oder gar dem Verlust des Koffers haben Sie Ansprüche nach Art. 17 und 19 des sog. Montrealer Übereinkommens. Für Gepäckverspätung können Sie bis zu 1.600 EUR pro Passagier erhalten.
Mehr Infos finden Sie bei Fragen und Antworten!
Meinungen unserer Mandanten
Reisekosten Rückerstattung
„Die Kanzlei Loibl hat uns sehr geholfen in unserer komplizierten Situation. Das ganze Team hat hervorragende Arbeit geleistet, um unser Geld zurück zu bekommen. Bei uns hat es sich fast um 3000 Euro gehandelt und wir haben der vollen Betrag zurück bekommen! Alle waren sehr professionell, sachlich und vor allem der ganzen Verlauf war schnell. Und das war für uns wichtig! Wir können die Kanzlei Loibl von ganzem Herzen weiterempfehlen.“
Von A.M. auf anwalt.de
Tolle Beratung – schnelles Ergebnis bei der Rückforderung der Anzahlung für eine abgesagte Reise
„Ich möchte dem ganzen Team recht herzlich danken, dass Sie mich in dieser Angelegenheit so kompetent vertreten haben. Ich habe die Angelegenheit vertrauensvoll in Ihre Hände gelegt, wurde dabei stets gut beraten und vertreten. Über den aktuellen Stand des Verfahrens wurde ich immer auf dem Laufenden gehalten. Ohne Ihre Hilfe hätte ich die Anzahlung bestimmt nicht so schnell rückerstattet bekommen. Ich empfehle die Kanzlei gerne weiter und werde mich in Rechtsfragen gerne wieder an Sie wenden. Nochmals herzlichen Dank“
Von J.W. auf anwalt.de
Stornierung und Gutschrift kurz vor Reiseantritt
„RA Loibl hat für einen von meiner Frau und mir gebuchten Vietnamurlaub eine Gutschrift ausgehandelt, obwohl wir die Reise erst 3 Tage vor Abflug storniert hatten. Die Bundesregierung hatte Vietnam zum damaligen Zeitpunkt noch nicht als Risikogebiet für Covid 19.Infektionen eingestuft.
Mit der Argumentation und den Verhandlungen mit dem Reiseveranstalter sind wir äußerst zufrieden.“
Von U.R. auf Google