Das IT-Recht (Informationstechnologierecht) oder umgangssprachlich Computer-Recht ist eine Querschnittsmaterie. Es setzt sich aus verschiedenen rechtlichen Regelungen, wie dem Urheberrecht, dem Marken- und Domainrecht, dem Zivilrecht, insbesondere dem Vertragsrecht in Bezug auf den Informationstechnologien mit der Gestaltung von AGB zusammen. Auch spricht man von IT-Recht, wenn es um Datenschutzrecht, zum einem nach der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz geht, wie bspw. bei Arbeitnehmerdatenschutz.
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