Das IT-Recht (Informationstechnologierecht) oder umgangssprachlich Computer-Recht ist eine Querschnittsmaterie. Es setzt sich aus verschiedenen rechtlichen Regelungen, wie dem Urheberrecht, dem Marken- und Domainrecht, dem Zivilrecht, insbesondere dem Vertragsrecht in Bezug auf den Informationstechnologien mit der Gestaltung von AGB zusammen. Auch spricht man von IT-Recht, wenn es um Datenschutzrecht, zum einem nach der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz geht, wie bspw. bei Arbeitnehmerdatenschutz.
Im IT-Recht bieten wir Ihnen folgende Tätigkeiten an:
Erstellung und Prüfung von Hard- und Softwareverträgen, insbesondere folgende Vertragsarten:
- Software Purchase – Kauf von Standardsoftware
- Software Customization – Anpassung von Standardsoftware
- Software Development – Erstellung von Individualsoftware
- Software Rental Agreement – Mietvertrag über Software
- Software Lease Agreement – Software-Leasing-Vertrag
- Software Reseller Agreement – Vertragshändlervertrag Software
- Software Maintenance Agreement – Softwarepflege-/Supportvertrag
Zudem bieten wir im Bereich IT-Projektarbeit, Forschung und Entwicklung folgende Vertragsarten an:
- Consultancy Contract – Beratungsvertrag
- Training Contract – Schulungsvertrag
- Agile Software and Mobile App Development – Agile-Software Entwicklung und Mobile App Erstellung
- Software OEM-Vertrag
- Non-Disclosure Agreement – Geheimhaltungsvereinbarung
- Letter of Intent – Absichts-/Kooperationsvereinbarung
Weiter bieten wir Ihnen in folgenden Bereichen die rechtliche Beratung an:
- Provider-/Domainverträge
- Websiteverträge – Webdesignvertrag, Metatag-Lizenzvertrag
- Erwerb von Nutzungsrechten, Content-Einkauf, Adresshandel – bspw. Datenschutzerklärung, Einwilligungserklärung, Auftragsverarbeitung etc.
- Werbe- und Vermarktungsverträge
- Fernabsatzverträge für Waren und Dienstleistungen – AGB-Prüfung/Erstellung/Anpassung
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