Das Öffentliche Recht regelt das Verhältnis zwischen Trägern der Öffentlichen Gewalt (Staat) und Privatrechtssubjetken, dem Bürger. Unter dem Begriff Öffentliches Recht fällt eine Vielzahl von Gesetzen, wie das Baurecht, das Öffentliche Dienstrecht mit dem Beamten- und Angestelltenrecht, das Polizei- und Sicherheitsrecht, das Wasser- und Immissionsschutzrecht, das Kommunalrecht und vieles mehr.

Auch das Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht ist Teil des Öffentlichen Rechts. Geregelt wird hier, wie ein Verwaltungsverfahren abläuft, wer welche Rechte hat und wie man diese durchsetzen oder sich verteidigen kann.

Baurecht

Rechtliche Beratung im Baurecht – bspw- im Rahmen der Baugenehmigung, Bauaufsichtliche Maßnahmen, wie Baubeseitigung oder die Einstellung von Baumaßnahmen, Bestandsschutz, Nachbarrechte, Gemeindliches Einvernehmen – Baumängel

Öffentliches Dienstrecht

Regelungen zu Beamten-, Angestellten- und Soldatenrecht.

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