Arbeitsrecht – Rettungassistent klagte, gleicher Lohn für Minijobber! BAG – Minijobber müssen gleichen Lohn erhalten wie Vollzeitbeschäftigte!
Das Bundesarbeitsgericht hat mit seinem Urteil vom 18.01.2023 – Az. 5 AZR 108/22 entschieden, das Vollzeitbeschäftigte nicht besser bezahlt werden dürfen als sog. Minijobber, nur weil mit erstgenannten besser geplant werden kann. Sachverhalt der Entscheidung: Geklagt hatte ein nebenamtlich beschäftigter Rettungsassistent im Rahmen seiner geringfügigen Beschäftigung gegen seinen Arbeitgeber. Der Arbeitgeber, ein Rettungszweckverband beschäftigt