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Facebook – BGH entscheidet zum Schadensersatz nach DSGVO – BGH stärkt Verbraucherrechte – Klarheit auch für andere Verfahren!

Der Bundesgerichtshof hat im Rahmen eines Leitentscheidungsverfahren zu den Voraussetzungen des immateriellen Schadensersatzes nach der DSGVO entschieden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits am 11.11.2024 über eine Klage im sog. Facebook-Datenleck verhandelt (Az. VI ZR 10/24) und nunmehr, heute am 18.11.2024 seine Entscheidung verkündet. Am Montag, den 18.11.2024 um 14:00 Uhr verkündete der Bundesgerichtshof (BGH)

Facebook – BGH entscheidet zum Schadensersatz nach DSGVO – BGH stärkt Verbraucherrechte – Klarheit auch für andere Verfahren!Martin Loibl2024-11-21T22:17:08+01:00

Neue Urteile des EuGH – Schadensersatz nach DSGVO, Kontrollverlust, Ängste reichen – Nachweis nicht notwendig.

Der EuGH hat durch zwei aktuelle Urteile die Durchsetzung von Schadensersatz nach der DSGVO massiv gestärkt. In seiner Entscheidung vom 4.10.2024 – Rs C-200/23 hat der EuGH festgestellt, dass  der bloße Kontrollverlust über datenschutzwidrig veröffentlichte Daten bereits einen ersatzfähigen Schaden darstellt.  ein Nachweis zusätzlicher konkreter nachteiliger Folgen müssten Betroffene hingegen nicht führen. Der EuGH

Neue Urteile des EuGH – Schadensersatz nach DSGVO, Kontrollverlust, Ängste reichen – Nachweis nicht notwendig.Martin Loibl2024-10-20T13:09:38+02:00

Bußgeldbescheid – Verkehrsverstoß – Ablauf, Anhörung, Einspruch!

Bußgeldbescheid erhalten? Sie sind geblitzt worden, haben einen Abstandsverstoß begangen, wurde mit dem Handy am Steuer erwischt oder es wird Ihnen ein anderer Verstoß vorgeworfen - sprich Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten? 85% der Bußgeldbescheide sind fehlerhaft - ein Einspruch kann sich lohnen. Sie sind Beschuldigter eines Verkehrsverstoßes, haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten

Bußgeldbescheid – Verkehrsverstoß – Ablauf, Anhörung, Einspruch!Martin Loibl2024-08-31T13:31:28+02:00

Facebook/Meta-Datenleck – Frist bis 31.12.2024 nicht verpassen – Schadensersatz fordern – auch bei Twitter, WhatsApp, Deezer und Co.!

Datenskandal von Facebook/Meta - Frist bis 31.12.2024 nicht verpassen - sichern Sie sich Ihren Schadensersatz! Was ist der Ursprung des Schadensersatzanspruchs gegen Facebook/Meta? Zu Beginn des Jahres 2021 wurde bekannt, dass persönlichen Informationen von über 530 Millionen Facebook-Usern weltweit – allein in Deutschland ca. 6 Millionen Nutzer des Sozialen Netzwerks Facebook/Meta - im Internet

Facebook/Meta-Datenleck – Frist bis 31.12.2024 nicht verpassen – Schadensersatz fordern – auch bei Twitter, WhatsApp, Deezer und Co.!Martin Loibl2024-08-03T22:58:22+02:00

IT-Störung legt Flughäfen lahm, sorgt für Reisechaos; die Rechte der Reisenden!

Aufgrund des fehlerhaften System-Updates des IT-Dienstleisters Crowdstrike führte zu weltweiten Störungen. Auf den Flughäfen der Welt herrschte Chaos, Flüge wurden gestrichen, Ersatzbuchungen konnten nicht vorgenommen werden, Bahnreisende kam verspätet an, Züge fielen aus und viele Reisende kamen einen, mehrere Tage oder gar nicht am Urlaubsort an. Grundsätzlich gilt im juristischen – pacta sunt servanda,

IT-Störung legt Flughäfen lahm, sorgt für Reisechaos; die Rechte der Reisenden!Martin Loibl2024-07-24T22:08:45+02:00

Autokäufer/Fahrzeugkauf – Rücktritt vom Kaufvertrag wegen langer Lieferzeit!

Das Amtsgericht (AG) Hanau in seinem Urteil vom 31.01.2024 – Az. 39 C 111/23 entschieden, dass ein Verkäufer von Fahrzeugen aufgrund einer AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) nicht von seiner Pflicht befreien kann, das Fahrzeug innerhalb einer angemessenen Zeit zu liefern. Aufgrund von AGB könne eine Lieferzeit nicht beliebig lange hinausgezögert werden. Kurz und Knapp Mittels

Autokäufer/Fahrzeugkauf – Rücktritt vom Kaufvertrag wegen langer Lieferzeit!Martin Loibl2024-07-14T11:19:10+02:00

Strandentfernung, Reisemangel – wenige Gehminuten zum Strand, nicht bei 1,3 Kilometer.

Das Amtsgericht München (AG) hat in seinem Urteil vom 22.11.2023 – Az. 242 C 13523/23 festgestellt, wenn sich ein Hotel 1,3 km vom Strand ent­fernt befindet, dann be­fin­det sich diese nicht nur „we­ni­ge Geh­mi­nu­ten“ ent­fernt. Reiseveranstalter werben oft mit der Anpreisung wenige Gehminuten zum Strand, zum Traumstrand. Was ist, wenn es gerade nicht ein

Strandentfernung, Reisemangel – wenige Gehminuten zum Strand, nicht bei 1,3 Kilometer.Martin Loibl2024-06-30T21:27:13+02:00

Schadensersatz nach DSGVO – EuGH stärkt Verbraucher-/Betroffenenrechte erneut!

Der EuGH setzt seine Rechtsprechung fort und stärkt in Bezug auf immateriellen Schadensersatz nach Verletzung der EU-Datenschutzgrundverordnung – kurz DSGVO - erneut die Verbraucherrechte. Allein die Befürchtung die Daten von Betroffenen könnten unrechtmäßig weitergegeben werden oder für andere Zwecke, wie einem Identitätsdiebstahl missbraucht werden, reicht nach Ansicht des EuGH aus, um einen Anspruch auf

Schadensersatz nach DSGVO – EuGH stärkt Verbraucher-/Betroffenenrechte erneut!Martin Loibl2024-06-22T15:12:10+02:00

Reiseveranstalter FTI insolvent – was Verbraucher und Urlauber beachten sollten!

Europas drittgrößter Reiseveranstalter FTI Touristik ist insolvent. FTI ist pleite und eine Rettung nicht mehr möglich. Welche Auswirkungen dies nun für die Urlauber hat und was diese beachten sollten, zeigen wir nachfolgend auf. Der Konzern FTI ist sowohl in Deutschland als auch in Österreich und den Niederlanden, insbesondere mit den Veranstaltern BigXtra GmbH und

Reiseveranstalter FTI insolvent – was Verbraucher und Urlauber beachten sollten!Martin Loibl2024-06-03T21:55:34+02:00

Kündigung eines Abzubildenden wegen Arbeitgeber Kritik – Springer Konzern – wg. YouTube Video rechtmäßig.

Das Arbeitsgericht (ArbG) Berlin erachtetet in seinem Urteil vom 22.05.2024, Az. 37 Ca 12701/23 die Kündigung eines Auszubildenden des Axel-Springer Konzern für rechtmäßig. Der Aus­zu­bil­den­der änderte er auf der Plattform „Teams“ sein Profilbild mit dem Text "I don't stand with Israel". Zudem widersprach und kritisierte er ein Statement des Springer Konzerns, wonach dieser sich

Kündigung eines Abzubildenden wegen Arbeitgeber Kritik – Springer Konzern – wg. YouTube Video rechtmäßig.Martin Loibl2024-05-25T13:18:05+02:00