Datenschutzrecht – EuGH stärkt Betroffenenrechte – Immaterieller Schadensersatz bei Kontroll-Verlust über Daten!
Erneut hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Betroffenenrechte bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gestärkt, indem der EuGH in seinem Urteil vom 11.04.2024 – Rs. C-741/21 urteilte, dass bereits der – Verlust der Datenkontrolle – hinsichtlich der personenbezogenen Daten ausreicht, damit ein Schaden nach der DSGVO vorliegt. Eine Entlastung der Unternehmen bzw. der Verantwortlichen