BGH zu Riester-Verträgen – unwirksame Klausel bzgl. Abschluss- u. Vermittlungskosten – weitere Verträge betroffen??
Mit seinem Urteil vom 21.11.2023 – Az. XI ZR 290/22 stärkte der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte der Kundinnen und Kunden von Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbaken. Der Bundesgerichtshof erklärte, dass bei Riester-Verträgen, insbesondere bei der Riester-Altersvorsorge eine Klausel zu den Abschluss- und Vermittlungskosten unwirksam sei, weil sie AGB-Kontrolle nicht standhält und die Verbraucherinnen und Verbraucher