Kündigung einer Referentin (Tätigkeit in KZ-Gedenkstätte) wegen Faschismusvergleich – Verstoß gg. Loyalitätspflicht – wirksam!
Das Landesarbeitsgericht München hat mit seinem Urteil vom 18.07.2023, Aktenzeichen 7 Sa 71/23 die Kündigung einer Referentin für Rundgangführungen in einer KZ-Gedenkstätte für wirksam erachtet. Entscheidend war nach Ansicht des Gerichts, dass es begründete Zweifel an der Verfassungstreue der Klägerin, der Referentin gibt. Kurz und Knapp Arbeitsverhältnis – beide Vertragsparteien haben Pflicht zur Rücksichtnahme,