Es mehren sich Abmahnung durch die Abmahn-Kanzlei IPPC Law aus Berlin. Aktuell wird durch die Kanzlei und dem Rechtsanwalt Daniel Sebastian die Musiknutzung bei TikTok als gewerblich Tätige abgemahnt. Begründet wird die Abmahnung damit, dass die abgemahnten Personen urheberrechtswidrig Musik von TikTok genutzt hätten, weil die Nutzungsbedingungen von TikTok nur die private, nicht aber die kommerzielle Nutzung zu Werbezwecken erlaubt.

Kurz und Knapp

  • Abmahnwelle durch IPPC Law
  • Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung
  • Schadensersatz und Anwaltskosten von ca. 3.000 EUR
  • Verstoß – Urheberrechtswidrige Musiknutzung bei Instagram und TikTok
  • Nutzungsbedingungen von Instagram und TikTok nur für private Nutzung
  • Abmahnung nicht ignorieren – Unterlassungsklage droht

Was ist IPPC Law und wer steht dahinter?

Die Kanzlei IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat ihren Sitz in Berlin. Rechtsanwalt Daniel Sebastian ist der Geschäftsführer. Bekannt ist die Kanzlei und RA Daniel Sebastian durch die bereits erfolgten und immer noch auftretenden Abmahnungen bzgl. Filesharing, insbesondere durch sog. Pornoabmahnungen.

Im Bereich Filesharing wird sie regelmäßig von den Filmrechteinhabern MG Premium Ltd. und MG Content RK Ltd. beauftragt.

Nunmehr erfolgen die Abmahnung von IPPC Law wegen der Musik in Intagram-Reels, Beiträgen, Stories und insbesondere TikTok.

Bei North Data gibt es eine anschauliche Darstellung der vielen Firmenverflechtungen rund um IPPC Law und Rechtsanwalt Sebastian Daniel.

IPPC Law ist eine der aktivsten Abmahnkanzleien in Deutschland.

Was wird in den Abmahnungen gefordert?

IPPC Law fordert in Vertretung von Urhebern (bspw. Herrn Marc Klammek und Herrn Florian Richter) von Musikstücken. Der Vorwurf in der Abmahnung lautet immer gleich, nämlich dass der Abgemahnte als Gewerbetreibender die Musiktitel/-Stücke auf TikTok verwendet zu haben, diese jedoch urheberrechtlich geschützt sind.

Der Vorwurf ist die angebliche Veröffentlichung bzw. Verwendung der Musiktitel durch den gewerblich betriebenen Social-Media-Account. Das verwendete Musikstück sei nach § 19 a UrhG geschützt.

Dieser besagt:

Das Recht der öffentlichen Zugänglich-Machung ist das Recht, das Werk drahtgebunden oder drahtlos der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass es Mitgliedern der Öffentlichkeit von Orten und zu Zeiten ihrer Wahl zugänglich ist.

Die Nutzungsbedingungen bei Instagram und TikTok geltend jedoch nur für private Nutzer, sodass eine Urheberrechtsverletzung vorliegt.

Der Abgemahnte wird aufgeforderte, eine „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ sowie eine „Abschlussvereinbarung“ zu unterschreiben. Zudem wird Schadensersatz von bis zu 2000 € und die angefallenen Anwaltskosten knapp 1.300 EUR gefordert.

Was ist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung?

Aufgrund einer möglichen Rechtsverletzung, hier die Urheberrechtsverletzung, reicht für die Vermutung, dass der Abgemahnte die Rechtsverletzung wieder begehen wird.

Um die Rechtsverletzung nicht zu widerholen bzw. die Gefahr hierfür auszuschließen, wird die abgemahnte Person zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert.

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung stellt ein abstraktes Schuldanerkenntnis dar, d.h. eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ist eine Erklärung, die abgegeben wird, damit ein wiederholtes rechtswidriges Verhalten mit einer Strafe abgegolten werden kann.

Wird eine Unterlassungserklärung einfach abgegeben, obwohl evtl. keine Rechtspflicht hierzu besteht, ist man an die Erklärung gebunden, selbst wenn materiell-rechtlich gar keine Unterlassungspflicht bestand.

Vorsicht, wenn Sie als abgemahnte Person denken, ich mach`s nicht mehr. Eine Absichtserklärung, die Rechtsverletzung nicht mehr zu wiederholen, reicht nicht aus.

Wie reagiere ich richtig?

Die Abmahnung und das Schreiben von IPPC Law durch Herrn Rechtsanwalt Daniel Sebastian sollten Sie sehr ernst nehmen. es handelt sich bei den Abmahnungen um keinen Fake oder eine bloße Abzocke.

Sie sollten richtig auf die Abmahnungen reagieren, indem Sie

  • die Abmahnung prüfen und sich anwaltlich beraten lassen,
  • nichts unterschreiben und/oder zahlen – bitte keine Unterlassungserklärung unterzeichnen,
  • die Abmahnung nicht ignorieren –weitere rechtliche Schritte – Unterlassungsklage drohen,
  • Musik bei Beiträgen/Stories/Videos entfernen o. mit lizenzierter Musik hinterlegen,
  • beachten Sie gesetzte Fristen und handeln Sie schnell.

Wie ist die Rechtslage?

Abmahnungen wegen urheberrechtswidriger Nutzung von Filmen oder Musik sind an der Tagesordnung.

Instagram und/oder TikTok haben mit der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrecht) Lizenzverträge hinsichtlich der Musiktitel, welche sich in der jeweiligen Musikbibliothek von Instagram oder TikTok befinden, geschlossen. Der private Nutzer kann so die verfügbaren Titel für die Reels verwenden.

Gewerbetreibende, die den Social-Media-Account bei Instagram oder TikTok für kommerzielle Zwecke verwenden um damit Werbung zu machen, sind von den jeweiligen Nutzungsbedingungen von Instagram oder TikTok ausgeschlossen.

Hiervon betroffen sind Influencer, Unternehmen und Personen, wie bspw. Sportler, die damit Geld verdienen und Gewinne erzielen wollen.

Das bedeutet, wer als Influencer, Unternehmen oder als Person, die mit dem Social-Media-Account Geld verdienen will, sollte sich eine individuelle Lizenz für die zu verwendende Musik aus der Musikbibliothek / aus dem Creative Center, besorgen, da er/sie sonst Gefahr läuft, eine Abmahnung zu erhalten und auch einen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen von Instagram oder TikTok begeht.

Letzteres hätte evtl. eine Sperrung/Löschung des Accounts zur Folge. Auch würden die jeweiligen Inhalte des Accounts gesperrt und gelöscht.

Fazit

Handeln Sie umgehend bei einer Abmahnung durch IPPC Law!

Wir können die Abmahnung prüfen, ob diese berechtigt ist und wenn ja, ob die geforderte Höhe angemessen ist und wie die Unterlassungserklärung gefasst ist.

Jede Abmahnung welche mit einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verbunden ist, kann rechtlich angegriffen werden, da die Unterlassungserklärung zu weit gefasst ist und die Abmahnsumme in der Regel viel zu hoch angesetzt wird.

Entscheidend hier ist der jeweilige Gegenstands-, d.h. der Streitwert, der insbesondere für die durch die Abmahnung geforderten Anwaltskosten entscheidend sind.

Es gibt viele Möglichkeit gegen die Abmahnung vorzugehen. Selbst wenn die Abmahnung berechtigt und rechtlich in Ordnung ist, sollte die Unterlassungserklärung modifiziert werden, da die strafbewehrte Unterlassungserklärung einen lebenslangen Vertrag darstellt.

Selbst wenn die mit einer Abmahnung geltend gemachten Ansprüche berechtigt sind und das abgemahnte Verhalten bestand und somit rechtswidrig ist, besteht nur ein Anspruch auf Abgabe einer rechtlich zufriedenstellenden Unterlassungserklärung.

Die mit einer Abmahnung übermittelten Unterlassungserklärungen sind meist zu Gunsten der Anspruchsteller formuliert, sodass es sich empfiehlt,  die Abgabe einer zu Gunsten des Abgemahnten veränderten Fassung (= modifizierte Unterlassungserklärung) zu erstellen.

Sehr fragwürdig ist in den Abmahnschreiben, dass eine anwaltliche Bevollmächtigung versichert, jedoch nicht übermittelt wird. Jeder Anwalt, jede Kanzlei zeigt durch Vorlage einer Vollmacht die Vertretung der Mandantschaft an. Daran sieht man, dass die Schreiben von IPPC Law sehr unprofessionell sind.

LOIBL LAW – die Rechtskanzlei, Ihre Experten im Reiserecht!

WIR beraten Sie, ob als Influencer, ob großes oder kleines Unternehmen oder als Person, wie Sportler, die mittels des Social-Media-Accounts ihren Sport finanzieren, bei allen Fragen rund um das Urheberrecht und insbesondere in Angelegenheiten zum Thema Social-Media-Recht.

Wir beraten Sie bundesweit. Sie erhalten bei uns eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.

WIR handeln schnell, unkompliziert und lösungsorientiert. Unser Ziel, Ihre Rechte Sichern und schützen!

Sie können sich jederzeit unverbindlich unter 0991/38306131, per E-Mail mail@loibl-law.de oder WhatsApp-Business unter 099138306131 oder über die weiteren Kontaktmöglichkeiten auf unserer Website www.loibl-law.de mit der Online-Chat-Funktion melden.

Zudem sind wir auf verschiedenen Scoial-Media-Accounts und auf anwalt.de vertreten.

Ihr Team von LOIBL LAW!

Über uns

Herr Loibl hat die Kanzlei im August 2019 gegründet. Er hat sein Rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Passau absolviert. Während des Referendariats am OLG München folgten Stationen bei der Staatsanwaltschaft Deggendorf, dem Landgericht Deggendorf.
Vor seinem Studium der Rechtswissenschaften war Herr Loibl bereits mehrere Jahre im Öffentlichen Dienst bei verschiedenen Behörden tätig.

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