Wir informieren Sie nachfolgend über die wichtigsten Änderungen im neuen Jahr!

Mehrwertsteuer

Die zeitlich befristete Senkung der Umsatz- oder Mehrwertsteuer ab dem zweiten Halbjahr 2020 endet zum 1. Januar 2021.

Es gelten dann wieder die ursprünglichen alten Steuersätze von 19 (aktuell 16 Prozent) bzw. 7 Prozent (aktuell fünf Prozent).

Arbeit / Lohn

Mindestlohn – Erhöhung wie folgt:

  • Mindestlohn zum 1. Januar 2021: 9,50 Euro
  • Mindestlohn zum 1. Juli 2021: 9,60 Euro

Pflegekräfte

  • Ab März 2021 – Pflegekräfte erhalten eine Pflegezulage von 70 Euro im Monat.
  • 2022 erhöht sich diese auf 120 Euro.
  • Intensivmedizin – Pflegezulage-Erhöhung auf 100 Euro monatlich.
  • Altenheimen – Pflegezulage steigt um 25 Euro.
  • Wechselschichtzulage steigt von 105 auf 155 Euro monatlich.
  • Gehälter steigen in der Pflege um 8,7 Prozent.

Steuerleiche Änderungen

Pendlerpauschale

Als Werbungkosten können im neuen Jahr ab dem 21. Kilometer 35 Cent je Entfernungskilometer in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Achtung – Arbeitnehmer, die keine Lohn- bzw. Einkommensteuern bezahlen, profitieren ebenfalls, da Sie ab 2021 eine sog. Mobilitätsprämie beim Finanzamt beantragen können.

Homeoffice-Pauschale

Pro Home-Office-Tag können 5 Euro geltend machen, maximal aber 600 Euro im Jahr.

Beachten: Die Pauschale ist auch absetzbar, d.h. auch wenn bzw. im Wohnzimmer oder am Küchentisch gearbeitet wird. Eingeordnet wird die Pauschale bei den Werbungskosten, daher profitieren nur diejenigen Steuerzahler davon, die über die ohnehin geltende Werbekostenpauschale von 1.000 Euro kommen. Nur wer mit seinen Ausgaben hier über 1.000 Euro kommt, profitiert also von der Corona-Sonderregel.

Erhöhung Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag also der Anteil des Einkommens, auf den keine Steuern gezahlt werden müssen wird erhöht.

2021 wird der Betrag auf 9.744 € erhöht und 2022 auf 9.984 €. Die Grenze, ab der der 42-prozentige Spitzensteuersatz fällig wird, steigt leicht auf ein Jahreseinkommen von 57.919 Euro. Außerdem dürfen Alleinerziehende höhere Unterhaltsleistungen bei den Steuern abziehen.

Menschen mit Behinderungen

Erhöhung der Pauschbeträge bei der Steuererklärung. Die Erleichterung ist, dass vielfach nicht mehr erforderlich ist, etwa Fahrtkosten aufwendig einzeln nachzuweisen.

Pauschbeträge sind wie folgt:

  • Grad der Behinderung von 50 künftig 1.140 Euro
  • Grad der Behinderung von 100 künftig 2.840 Euro.

Ehrenamt

  • Die Übungsleiterpauschale (z.B. Jugendtrainer in Sportvereinen) steigt von 2.400 Euro auf 3.000 Euro im Jahr.
  • Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten künftig bis zu 840 Euro im Jahr steuerfrei – bisher bis zu einer Grenze von 720 Euro.

Achtung  – Gewerbetreibende mit eigener Website

Ab März 2021 setzt Google die „Mobile only“-Strategie um, d.h. viele Webseiten könnten ab März 2021 aus den Google-Suchergebnissen fliegen.

Grund ist die „Mobile only“-Strategie von Google. Ist eine Webseite nicht für mobile Endgeräte, wie Handy oder Tablets optimiert, wird sie ab diesem Zeitpunkt nicht mehr oder nur noch schlecht in den Google-Sucherergebnissen zu finden sein. Das gilt auch für enthaltene Bilder, Videos und andere Inhalte.

 Leistungen für Familien

  • Kindergeld: 1. u. 2. Kind – Kindergeld von jeweils 219 Euro, 3. Kind – 225 Euro – jedes weitere Kind jeweils 250 Euro

Der Kinderzuschlag, der zusätzlich zum Kindergeld an Familien mit geringem Einkommen gezahlt wird, erhöht sich ebenfalls zum 1. Januar 2021. Er beträgt dann bis zu 205 Euro pro Kind im Monat. Das ist eine Steigerung von 20 Euro.

  • Kinderfreibetrag:

Erhöhung Kinderfreibetrag und Freibeträge für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von Kindern steigt um mehr als 500 auf 8.388 Euro

  • Entlastungsbetrag:

Entlastungsbetrag für echte Alleinerziehende beträgt auch 2021 4.008 Euro

  • Hartz-IV: Ein alleinstehender Erwachsener bekommt künftig 446 Euro im Monat – 14 Euro mehr als bisher. Der Satz für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren steigt um 45 Euro auf 373 Euro, der für Kinder bis fünf Jahre um 33 auf dann 283 Euro. Für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren ist mit monatlich 309 Euro ein Plus von einem Euro vorgesehen.

Versicherungsrecht / Krankenkasse

Zusatzbeitragssatzsteigt leicht um 0,2 Punkte auf 1,3 Prozent.

Private Krankenversicherung: Die Grenzen für die Private Krankenversicherung steigen.

  • Jahresarbeitsentgeltgrenze steigt von 62.550 Euro auf 64.350 Euro.
  • Die Grenze für die gesetzliche Krankenversicherung (Beitragsbemessungsgrenze) soll von aktuell 56.250 auf 58.050 Euro steigen.

Krankenkassen-/Versicherungswechsel:

  • Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse leichter.
  • künftig bereits nach zwölf Monaten Vertragsdauer möglich – bisher nach 18 Monaten
  • Keine Kündigung an alte Krankenkasse notwendig
  • Mitgliedsantrag bei der neuen Kasse reicht in Zukunft aus

Kfz-Haftplicht – Neueinstufung der Typklassen

Ab dem neuen Jahr ändert sich die Einstufung in der Typklasse der Kfz-Haftpflicht, sodass einige Fahrzeugbesitzer mehr bzw. weniger für ihre Autoversicherung zahlen.

Bau- und Immobilienbereich

Wohnungsbauprämie: Ab 2021 erhalten die Bürgerinnen und Bürger maximal 70 Euro für 700 Euro angespartes Eigenkapital. Auch die Einkommensgrenzen steigen: für Alleinstehende auf 35.000 Euro, für Verheiratete auf 70.000 Euro.

Verlängertes Baukindergeld:

  • Bis zu 12.000 Euro pro Kind
  • Förderzeitraum von zehn Jahren
  • bis 31. März 2021 Baugenehmigung erhalten oder Immobilienkauf abgeschlossen

Geteilte Maklerkosten – ab dem 23. Dezember 2020 nur noch Hälfte der Maklerkosten

Andere Regeln bei Wohneigentum

  • vereinfachte die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen
  • Umbaumaßnahmen künftig mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.
  • Die Kosten sind von den Eigentümern zu tragen, die der Maßnahme zugestimmt haben. Stimmen mehr als zwei Drittel zu, müssen künftig alle Eigentümer die Sanierungskosten tragen.

Verbot von Einwegplastik

Einwegplastik ist ab dem 3. Juli 2021 verboten.

Nichtgekauft werden können folgende Einmal-Gegenstände:

  • Plastikbesteck (Gabeln, Messer, Löffel und Essstäbchen)
  • Plastikgeschirr (Teller, Schalen)
  • Trinkhalme aus Plastik (viele nennen sie „Strohhalme“)
  • Verpackungen für warme Speisen und Getränke aus Styropor (Polystyrol)
  • Wattestäbchen aus Plastik

Masern-Impfung wird für alle Kita- und Schulkinder Pflicht

Kinder, die vor dem 1. März 2020 eine Schule besucht haben oder in einer Kita betreut wurden, müssen bis spätestens 31. Juli 2021 nachweisen

Ihr Team von LOIBL LAW – der Rechtskanzlei aus Deggendorf!

Über uns

Herr Loibl hat die Kanzlei im August 2019 gegründet. Er hat sein Rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Passau absolviert. Während des Referendariats am OLG München folgten Stationen bei der Staatsanwaltschaft Deggendorf, dem Landgericht Deggendorf.
Vor seinem Studium der Rechtswissenschaften war Herr Loibl bereits mehrere Jahre im Öffentlichen Dienst bei verschiedenen Behörden tätig.

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