Rechtsschutzversicherung – Versicherungsfall, Kosten, weitere Infos und Tipps!

In rechtliche Schwierigkeiten kann jeder geraten, dies muss nicht zwingend selbst verschuldet sein, daher ist es ratsam sich mit dem Thema Rechtsschutzversicherung auseinander zu setzen.

Es ist jedem dringend anzuraten eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.

Wir zeigen Ihnen einen Überblick über die Anforderungen, wann bspw. die Rechtsschutzversicherung die Kosten für Ihren Rechtsstreit übernimmt und auf was Sie achten sollten.

Allgemeines zur Rechtsschutzversicherung

  • Der Versicherungsumfang in zivilrechtlichen Streitigkeiten, sei es im Arbeitsrecht wegen einer Kündigung oder bei Mietrechtsstreitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter, ist sehr weit.
  • In Straf- und Ordnungsrechtlichen Angelegenheiten stellt sich die Lage jedoch anders dar.
  • Rechtsschutz besteht „immer“ bei der Forderung von Schadensersatz.
  • Rechtsschutz besteht nicht bei der Abwehr von Schadensersatz.

Es gibt verschiedene Arten  von Rechtsschutzversicherungen:

  • Privat-,
  • Berufs-
  • Verkehrsrechtsschutz.

Allgemeines zum Versicherungsfall und der Einstandspflicht des Versicherers

Folgendes ist zu beachten:

  • Rechtsschutzfall / Rechtsstreitigkeit muss sich im Versicherungszeitraum zugetragen haben.
  • Rechtsschutzfall nach Beginn und vor Ende des Versicherungsschutzes.
  • Maßgeblich ist in erster Linie der Beginn der Rechtsstreitigkeit.
  • Wartezeit nach Abschluss der Versicherung in der Regel 3 Monate.

Hierzu Beispiele:

Beispiel 1:

Sie haben eine Baugenehmigung beantragt. Diese haben Sie erhalten. Kurz vor der Baubeginn wird klar, dass über ihr Baugrundstück eine Wasserleitung verläuft. Diese muss nun verlegt werden, da Sie sonst nicht bauen können. Es stellt sich nun die Frage, wer die Kosten für die Verlegung zu tragen hat. Sie oder die Gemeinde?

Die Gemeinde wird die Kosten nicht einfach so tragen / übernehmen – ein Rechtsstreit bahnt sich an.

Wenn Sie nun eine Rechtsschutzversicherung abschließen, beträgt die Wartezeit zunächst 3 Monate.

Erst nach 3 Monaten können Sie Rechtsschutz in Anspruch nehmen.

ABER – nicht für den hier geschilderten Fall. Die Rechtsschutzversicherung fragt nach, wann das Ereignis eingetreten ist?

Vorliegend war das Ereignis vor Versicherungsbeginn, sodass kein Rechtsschutz besteht.

Beispiel 2:

Ein Arbeitnehmer erhält nach mehreren Jahren der Betriebszugehörigkeit eine Kündigung. Er hatte vor gut 3 Monaten eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Hier ist allein entscheidend, dass der Arbeitnehmer im Zeitpunkt des Ausspruches der Kündigung eine Rechtsschutzversicherung hatte. Unerheblich ist, ob die Kündigung Personen-, Verhaltens- oder betriebsbedingt erfolgt. Zudem ist unbeachtlich ob vor der Kündigung eine Abmahnung erfolgt ist.

Wie bestimmt sich der Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls?

  • Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung geändert.
  • Entscheidend ist, mit welchem Tatsachenvortrag der Versicherungsnehmer seinen Anspruch gegenüber einem Dritten begründet und wie er sich gegebenenfalls verteidigt.
  • Entscheidend für den Eintritt des Versicherungsfalles und der Kostenübernahme durch die Versicherung sind die sog. ARB – die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen der Versicherung.

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil v. 3.7.2019 – IV ZR 195/18 wie folgt entschieden:

Für die zeit­li­che Fest­le­gung des Rechts­schutz­fal­les ist nach der Meinung des Bun­des­ge­richts­hofs auf den Verstoß abzustellen, den der Ver­si­che­rungs­neh­mer sei­nem Geg­ner an­las­tet. Unbeachtlich sind Rechts­ver­stö­ße, die der Geg­ner dem Ver­si­che­rungs­neh­mer entgegen bringt, da der Anspruch hierauf nicht ge­stützt werden kann. Unerheblich ist zudem, welche pro­zes­sua­le Par­tei­rol­le eingenommen wird oder ob es sich um Rechts­ver­fol­gung oder Rechts­ver­tei­di­gung handelt.

Hier einige Beispiele:

RechtsgebietVersicherungsschutz jaVersicherungsschutz nein
Vertragsrechtfehlerhaften Werkleistungen (Handwerker/Monteure) Reiserechtliche Streitigkeiten, Streitigkeiten bei AutokäufenPlanung / Errichtung von Bauvorhaben, Hausfinanzierung
Strafrecht / OrdnungswidrigkeitVerkehrsdelikten, wie Trunkenheit im Verkehr (§316 StGB), Unfallflucht (§142 StGB), fahrlässige Körper-Verletzung (§229 StGB)

Ordnungswidrigkeiten (Einzelfallprüfung erforderlich), Geschwindigkeitsverstoß, Abstandsverstöße

Vorsatztaten wie Diebstahl, Betrug, Beleidigung, einfache Körperverletzung
VerkehrEntzug der Fahrerlaubnis, Schadensersatz bei Unfallangelegenheiten fordernals Unfallverursacher Schadensersatz abwehren, Bußgeld wegen Falschparkens
Berufbei Kündigungs-, Abmahnung-, Urlaubs- oder Vergütungsstreitigkeitenbei Kündigung wegen einer vorsätzlichen Straftat wie Betrug oder Diebstahl
Familien/Erbrechtnur Beratungalles was über eine Erstberatung hinausgeht, wie bspw. Schriftverkehr oder gerichtliche Vertretung
Miete/Eigentumgrds. kein Rechtsschutz, dieser kann aber als ein „Extra“ in den Rechtsschutz mit aufgenommen werden

Wichtig ist auch, dass bspw. Unterlassungsbegehren wegen Beleidigungen oder übler Nachrede (über soziale Netzwerke) grds. nicht von einer Rechtsschutzversicherung übernommen wird – außer die Handlung hat einen strafrechtlichen Charakter oder die Handlung hat krankheitsrechtliche Folgen, woraufhin eine ärztliche Behandlung von Nöten ist.

Was ist zeitlich hinsichtlich des Rechtsschutzfalles zu beachten?

Grundsätzlich sollten Sie beachten, dass fast alle Versicherer eine dreimonatige Wartezeit haben, bevor Sie Rechtsschutz geltend machen können.

Wichtig ist die sog. Klausel zum verstoßabhängigen Rechtsschutzfall!

Was ist das für eine Klausel?

  • Bei dieser Klausel kommt es auf die Formulierung an.
  • Ist diese Klausel nachteilig formuliert, kann der Rechtsschutzversicherer die Kostenübernahme verweigern.
  • Derartige Klauseln erlauben es der Versicherung, dass diese sich für die zeitliche Einordnung bzgl. des Versicherungsfalles, auf die Behauptungen des Streitgegners berufen können.
  • Sie müssen genau auf diese Art von Klauseln in Ihren Verträgen achten!
  • Die Versicherung kann sich wohlgemerkt auf bloße Behauptungen Ihres Gegners berufen, um Ihnen Rechtsschutz zu versagen.

Welche Kosten werden übernommen?

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt,

  • Anwaltskosten
  • Gerichtskosten
  • Evtl. anfallende Gutachter-/Gutachtenkosten

Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass Rechtsschutz wie folgt gewährt wird:

  • Strafrechtliche Verfahren/Vorwürfe – nur bei fahrlässigen Taten, nicht bei Vorsatz
  • Ordnungswidrigkeiten – grds. ja, unabhängig ob Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt
  • Schadensersatz – nur bei Forderung, nicht bei Abwendung (erstes Ereignis durch das der Schaden verursacht wurde ist entscheidend)
  • Erb-/Familienrechtsschutz – nur Beratungsrechtsschutz
  • Alle andere Angelegenheiten – Verstoß gegen Rechtspflicht/Rechtsvorschrift entscheidend

Wichtig:

Selbst wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht und die Versicherung im konkreten Fall eine Zusage zur Übernahme der Kosten erteilt hat, bleibt Vertragspartner des Anwalts hinsichtlich der Anwaltsvergütung der Versicherte , Sie als Mandant des Anwalts.

Wir von LOIBL LAW übernehmen kostenlos die Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung, ob diese für Ihren Fall eintritt.

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Über uns

Herr Loibl hat die Kanzlei im August 2019 gegründet. Er hat sein Rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Passau absolviert. Während des Referendariats am OLG München folgten Stationen bei der Staatsanwaltschaft Deggendorf, dem Landgericht Deggendorf.
Vor seinem Studium der Rechtswissenschaften war Herr Loibl bereits mehrere Jahre im Öffentlichen Dienst bei verschiedenen Behörden tätig.

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