Der neue Bußgeldkatalog ist seit 9. November 2021 in Kraft.

Was hat sich geändert?

  • Tempoverstöße sind teurer geworden

  • Bußgelder für Falschparken und Halten in zweiter Reihe sind spürbar gestiegen

  • Bußgelder im Bereich der Rettungsgasse und des Auto-Posing

Vorab!

Bitte einen sog. Anhörungsbogen der Bußgeldstelle oder der Behörde nicht einfach ausfüllen und zurücksenden – dies ist ein großer Fehler.

Beachten Sie:

Bei Geldbußen über 55 Euro wird regelmäßig ein Bußgeldverfahren eröffnet. Sie erhalten dann anschließend einen Bußgeldbescheid, in dem neben dem Bußgeld auch noch Gebühren und Auslagen für den Verwaltungsakt erhoben werden.

I. Was können Sie gegen ein Bußgeld, einen Bußgeldbescheid unternehmen?

Wie können Sie vorgehen und was müssen Sie beachten?

1. Einspruchsfrist beachten

Die Einspruchsfrist beträgt 2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheides.

Bsp.: Sie erhalten den Bußgeldbescheid am 15.10.2021, dann endet die Frist am 29.10.2021. Erhalten Sie den Bußgeldbescheid am 18.10.2021, dann endet die Frist am 2.11.2021 (nicht am 1.11.2021, da dies ein Feiertag ist)

2. Angaben im Bußgeldbescheid prüfen

3. Anwalt kontaktieren – dieser kann die Erfolgsaussichten durch eine Erstberatung prüfen

4. Akteneinsicht beantragen – am besten durch einen Anwalt

5. Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung prüfen lassen

Sie sollten durch einen Anwalt die Kostenübernahme für die Beauftragung des Anwalts und des Bußgeldverfahrens prüfen lassen. Der Anwalt stellt an die Versicherung einen Antrag mit entsprechender Begründung.

6. Einspruch einlegen/erheben – dies sollte durch einen Anwalt geschehen

Beachten – Verjährungsfrist:

Ordnungswidrigkeiten verjähren nach 3 Monaten. Bis dahin muss Ihnen als Verkehrssünder der Bußgeldbescheid spätestens zugestellt worden sein!

II. Wie hoch dürfen Bußgelder sein?

​Gemäß der Vorgaben des Ordnungswidrigkeitengesetzes  – kurz OWiG, genauer § 17 OWiG – beträgt die Geldbuße mindestens 5 Euro und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens 1.000 Euro.

III. Ausschnitt aktueller Regelungen

1. Zu schnelles Fahren

Innerorts
Tempoverstoß in Km/h Bußgelder in EUR Punkte Fahrverbot in Monaten
bis 10 30
11 – 15 50
16 – 20 70
21 – 25 115 1
26 – 30 180 1 1
31 – 40 260 2 1
41 – 50 400 2 1
51 – 60 560 2 2
61 – 70 700 2 3
über 70 800 2 3
Außerorts
Tempoverstoß in Km/h Bußgelder in EUR Punkte Fahrverbot in Monaten
bis 10 20
11 – 15 40
16 – 20 60
21 – 25 100
26 – 30 150 1 1
31 – 40 200 2 1

2. Falschparken

Verstoß Bußgeld in EUR Punkte
Parken im Halte- oder Parkverbot/Parkverbot missachtet 25

40 bei länger als 1 Std.

Parken auf Schwerbehindertenparkplatz 55
Zuparken Feuerwehrzufahrt 100 1
Blockieren Geh-/Radweg länger als 1 Std. + Behinderung anderer 80 1
Parken in 2. Reihe 55
Unberechtigtes Abstellen des Fahrzeugs auf Plätzen für E-Autos oder Car-Sharing-Fahrzeuge 55
Überschreiten Höchstparkdauer bis 30 Min. 20

3. Rettungsgasse – Verstöße

  • Keine Bildung einer Rettungsgasse – 1 Monat Fahrverbot
  • Fahren durch die Rettungsgasse – min. 240 €,, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
  • Beides zusammen – bis zu 320 €

4. Missachtung und Gefährdung von Fußgängern

  • 140 €, 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot

5. Auto- und Motorrad-Posing

  • Wer mit seinem Auto oder Motorrad unnötig Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen durch unnützes Hin- und Herfahren verursachen zahlen 100 statt 20 Euro.

Es bedarf in Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren immer der Einzelfall-Prüfung.

Wir von LOIBL LAW beraten Sie in Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren – melden Sie sich!

Über uns

Herr Loibl hat die Kanzlei im August 2019 gegründet. Er hat sein Rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Passau absolviert. Während des Referendariats am OLG München folgten Stationen bei der Staatsanwaltschaft Deggendorf, dem Landgericht Deggendorf.
Vor seinem Studium der Rechtswissenschaften war Herr Loibl bereits mehrere Jahre im Öffentlichen Dienst bei verschiedenen Behörden tätig.

Mehr erfahren

Sie haben Fragen?

Reden Sie mit uns, wir helfen Ihnen und freuen uns auf Ihre Nachricht.