Das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz hat entschieden, dass einem Autofahrer schon bei einmaligen Konsum von amphetaminhaltigen Medikamenten die Fahrerlaubnis entzogen werden kann – Urteil v. 19.05.2022, Az. 4 L 455/22.KO.

Sachverhalt zur Entscheidung

Ein Autofahrer wurde vom Arzt ein Medikament namens „Elvanse“ verordnet, welches einen Wirkstoff enthält, dass der Gruppe der Amphetamine zugeordnet wird.

Der Betroffene wurde im Rahmen einer Kontrolle und wegen der drogentypischen Ausfallerscheinungen von der Polizeistreife kontrolliert.

Die daraufhin angeordnete toxikologische Untersuchung ergab eine Amphetamin-Konzentration in seinem Blut, woraufhin ihm die zuständige Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entzog.

Der Autofahrer ging gegen den Entzug der Fahrerlaubnis mit einem Eilantrag beim VG Koblenz vor.

Entscheidung des Gerichts

Das VG Koblenz lehnte den Eilantrag ab. Begründet wurde die Ablehnung damit, dass der Entzug rechtmäßig sei.

Durch die Einnahme von Amphetamin, einer harten Droge,  habe sich der Betroffene als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen.

Zum Ausschluss der Fahreignung genüge schon der einmalige Konsum, die Einnahme von Amphetamin. Dass das im Blut des Antragstellers festgestellte Amphetamin, auch wenn dies in Form von einem ärztlich verordneten Medikament stamme. Die ärztliche Verordnung ändere hieran nichts, so das Gericht.

Bei der Einnahme von Arzneimitteln welche amphetaminhaltig sind, ändere an dieser rechtlichen Bewertung nichts.

Eine Ungeeignetheit zur Fahreignung ist bereits dann gegeben, wenn nach der Sondervorschrift zur Fahrerlaubnis-Verordnung und der Einnahme von amphetaminhaltigen Medikamenten nicht ausgeschlossen werden kann, das beim Arzeimittelverwender drogentypische Ausfallerscheinungen auftreten können. Dies wird damit begründet, dass bei derartigen Arzneimitteln die Gefahr des Kontrollverlustes und des plötzlichen Leistungsabfalles besteht und deshalb den Anforderungen die bei medizinischem Cannabis gelten noch enger zu fassen.

Der betroffene Fahrer habe bei der Polizeikontrolle die typischen Ausfallerscheinungen gezeigt, nämlich geweitete Pupillen, Zittern und war unruhig.

Mit Alkohol oder Drogen am Steuer erwischt, dann benötigen Sie kompetente anwaltliche Hilfe!

Bei uns erhaltene Sie eine kostenlose Ersteinschätzung. Die entsprechende Beratung und Prüfung zu Einzelfällen mit Drogen oder Alkohol am Steuer kann nur ein fachkundiger Rechtsanwalt auf dem Gebiet des Verkehrsrechts vornehmen.

Wenn Sie einen Bescheid zum Führerscheinentzug oder Fahrverbot, insbesondere aufgrund der oben genannten Delikte erhalten haben, sollte Sie diesen durch uns prüfen lassen.

Auch bei  anderen Verkehrsrechtlichen Verstöße, wie

  • Geschwindigkeitsverstoß
  • Abstandsverstoß
  • Rotlichtverstoß
  • Alkoholverstoß
  • Anderer Tatvorwurf

erhalten Sie bei uns eine schnelle, kompetente und zielorientierte Beratung!

LOIBL LAW berät Sie bundesweit in allen verkehrs- und ordnungswidrigkeitsrechtlichen Angelegenheiten, Fragen und Problemen. Bei uns erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Fall. Nutzen Sie unsere verschiedenen Kontaktmöglichkeiten auf unserer Website unter www.loibl-law.de, wie den „Call-Us-Button“, den „E-Mail Button“, WhatsApp-Business oder die Chatfunktion auf unserer Website. Kontaktieren Sie uns jederzeit unter 0991/38306131 – mehr Infos unter loibl-law.de/news – unser Team ist stets für Sie da!

Wir von LOIBL LAW handeln schnell, unkompliziert und zielorientiert!

Über uns

Herr Loibl hat die Kanzlei im August 2019 gegründet. Er hat sein Rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Passau absolviert. Während des Referendariats am OLG München folgten Stationen bei der Staatsanwaltschaft Deggendorf, dem Landgericht Deggendorf.
Vor seinem Studium der Rechtswissenschaften war Herr Loibl bereits mehrere Jahre im Öffentlichen Dienst bei verschiedenen Behörden tätig.

Sie haben Fragen?

Reden Sie mit uns, wir helfen Ihnen und freuen uns auf Ihre Nachricht.

    drei × 4 =