Das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz hat entschieden, dass einem Autofahrer schon bei einmaligen Konsum von amphetaminhaltigen Medikamenten die Fahrerlaubnis entzogen werden kann – Urteil v. 19.05.2022, Az. 4 L 455/22.KO.
Sachverhalt zur Entscheidung
Ein Autofahrer wurde vom Arzt ein Medikament namens „Elvanse“ verordnet, welches einen Wirkstoff enthält, dass der Gruppe der Amphetamine zugeordnet wird.
Der Betroffene wurde im Rahmen einer Kontrolle und wegen der drogentypischen Ausfallerscheinungen von der Polizeistreife kontrolliert.
Die daraufhin angeordnete toxikologische Untersuchung ergab eine Amphetamin-Konzentration in seinem Blut, woraufhin ihm die zuständige Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entzog.
Der Autofahrer ging gegen den Entzug der Fahrerlaubnis mit einem Eilantrag beim VG Koblenz vor.
Entscheidung des Gerichts
Das VG Koblenz lehnte den Eilantrag ab. Begründet wurde die Ablehnung damit, dass der Entzug rechtmäßig sei.
Durch die Einnahme von Amphetamin, einer harten Droge, habe sich der Betroffene als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen.
Zum Ausschluss der Fahreignung genüge schon der einmalige Konsum, die Einnahme von Amphetamin. Dass das im Blut des Antragstellers festgestellte Amphetamin, auch wenn dies in Form von einem ärztlich verordneten Medikament stamme. Die ärztliche Verordnung ändere hieran nichts, so das Gericht.
Bei der Einnahme von Arzneimitteln welche amphetaminhaltig sind, ändere an dieser rechtlichen Bewertung nichts.
Eine Ungeeignetheit zur Fahreignung ist bereits dann gegeben, wenn nach der Sondervorschrift zur Fahrerlaubnis-Verordnung und der Einnahme von amphetaminhaltigen Medikamenten nicht ausgeschlossen werden kann, das beim Arzeimittelverwender drogentypische Ausfallerscheinungen auftreten können. Dies wird damit begründet, dass bei derartigen Arzneimitteln die Gefahr des Kontrollverlustes und des plötzlichen Leistungsabfalles besteht und deshalb den Anforderungen die bei medizinischem Cannabis gelten noch enger zu fassen.
Der betroffene Fahrer habe bei der Polizeikontrolle die typischen Ausfallerscheinungen gezeigt, nämlich geweitete Pupillen, Zittern und war unruhig.
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Herr Loibl hat die Kanzlei im August 2019 gegründet. Er hat sein Rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Passau absolviert. Während des Referendariats am OLG München folgten Stationen bei der Staatsanwaltschaft Deggendorf, dem Landgericht Deggendorf.
Vor seinem Studium der Rechtswissenschaften war Herr Loibl bereits mehrere Jahre im Öffentlichen Dienst bei verschiedenen Behörden tätig.
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