Allgemeine Änderungen

Änderungen für Arbeitnehmer

Mindestlohn steigt ab 1.1.2020 um 0,16 € auf 9,35 €

Beachten: Minijobber dürfen statt bisher 48,9 Std. nur noch 48,1 Std. pro Monat arbeiten, damit sie die 450,- € Grenze nicht überschreiten

Beitrag Arbeitslosenversicherung

Ab 1.1.2020 wird der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,1 Prozentpunkte auf 2,4 Prozent gesenkt. Dies zunächst bis 31.12.2022 befristet.

Für Arbeitgeber und Unternehmer

  • Unternehmer dürfen Geldbußen, Ordnungs- und Verwarngelder, die in anderen EU-Staaten festgesetzt wurden, nicht mehr als Betriebsausgaben geltend gemacht werden, so dass Jahressteuergesetz
  • Arbeitgeber welchen Mitarbeitern, die einen Antrag nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz gestellt haben, eine Mitteilung zukommen lassen wollen, können dies künftig per E-Mail und nicht notwendig als unterzeichnetes Schriftstück tun, erforderlich ist nur die Textform.

Bahnfahren wird günstiger, Fliegen teurer

  • Die Mehrwertsteuer für Bahnreisen wird von 19% auf 7% gesenkt.
  • Das Fliegen dagegen wird ab 1. April 2020 teurer, indem die Luftverkehrssteuer steigt.

Masernimpfpflicht ab 1. März 2020

  • In Kitas, Schulen oder Kindertagespflegeeinrichtungen dürfen laut Gesetz nur Kinder aufgenommen werden, die nachweislich gegen Masern geimpft sind. Das Gleiche gilt für die Aufnahme in Gemeinschaftsreinrichtungen, wie Heimen oder Asylbewerberunterkunft.
  • Auch medizinisches Personal und Mitarbeiter in Gemeinschaftseinrichtungen müssen fortan geimpft sein.
  • Eltern von Kindern, die bereits jetzt in Kitas und anderen Einrichtungen betreut werden, müssen den Impfnachweis bis zum 31. Juli 2021 erbringen – ebenso Fachpersonal, etwa in Krankenhäusern und Arztpraxen.
  • Lassen Eltern ihre Kinder nicht den Vorgaben entsprechend impfen, drohen Bußgelder bis zu 2500 Euro.

Arzt / Krankenkasse

Wiederholungsrezept ab 1. März 2020

Ab dem 1.3.2020 gilt, wer ein Arzneimittel für einen längeren Zeitraum oder dauerhaft benötigt, kann sich das Arzneimittel nach Ausstellung bis zu dreimal bei der Apotheke holen ohne das wie bisher ein einzelnes Rezept benötigt wird

Neue Heilmittelregelung ab 1.10.2020

  • Für gesetzlich Versicherte fällt das System von Erst- und Folgeverordnung für Krankengymnastik, Ergotherapie, Massagen und andere Heilmittel weg
  • Erforderlich ist nur noch ein Rezept pro Fall. Ärzte dürfen mehr Behandlungen verordnen, sofern es medizinisch notwendig ist
  • Die Behandlung muss nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rezeptausstellung begonnen werden – hierfür hat er Patient nun 28 Tage Zeit
  • Unter Umstände kann die Behandlung auch bis zu 14 Tage unterbrochen werden

Rentenanstieg ab 1. Juli 2020

Ab 1. Juli 2020 sollen die Renten im Osten um 3,92 und im Westen um 3,15 Prozent steigen – die genaue Steigerung ist erst im Frühjahr 2020 ersichtlich

Gesetzesänderungen für Familien

Der Kinderfreibetrag steigt ab Januar 2020 auf 2586 € oder bei einer Zusammenveranlagung der Eltern auf 5172 €

Der Trennungsunterhalt steigt ab 1.1.2020 wie folgt:

  • Mindestunterhalt für Kinder bis 6 Jahre 369 € statt bisher 354 pro Monat
  • Kinder im Alter von 7 – 12 Jahre erhalten 424 € statt 406 €
  • Kinder im Alter von 13 – 18 Jahren erhalten 497 statt bisher 476 €

Kleinunternehmensgrenze ab 1. Januar 2020

  • Kleinunternehmer war bislang, dessen Umsatz nicht mehr als 17.500 € betrug.
  • Ab 1.1.2020 wird der Betrag zur Einordnung als Kleinunternehmer auf 22.000 € erhöht.

E-Books/E-Paper

E-Bocks und E-Paper werden günstiger, für sie gilt künftig der ermäßigte Steuersatz von 7%.

Einkommensgrenze für Elternunterhalt

Können Pflegebedürftige die Kosten für ihre Pflege nicht selbst aufbringen können, mussten bislang Erwachsene Angehörige für die Kosten einspringen. Ab 2020 setzt das Angehörigen Entlastungsgesetz nun eine Grenze.

Nun gilt, erst wenn die Kinder der Pflegebedürftigen Person mehr als 100.000 Euro pro Jahr verdienen, dürfen Sozialhilfeträger auf deren Verdienst zugreifen. Im Umkehrschluss bedeutet gilt die Einkommensgrenze auch für Eltern von volljährigen pflegebedürftigen Kindern.

Steuerliche Änderungen

Erhöhung des Grundfreibetrages

Der Grundfreibetrag, auf den keine Einkommenssteuer gezahlt werden muss, steigt von bisher 9000, – € auf 9408, – €

Privat genutzte E-Dienstfahrzeuge

Wer eine E-Dienstfahrzeug auch privat nutzt, musste bisher 1 Prozent des Listenpreises als sog. Geldwertenvorteil versteuern, ab 2020 nur noch 0,5 Prozent.

Höherer Pauschbetrag für Berufskraftfahrer

Berufskraftfahrer mussten bisher alle Aufwendungen genau aufschlüsseln, welche anfielen, wenn sie im Fahrzeug des Arbeitgebers nächtigen mussten. Nunmehr gilt ein Pauschbetrag von 8, – € pro Tag. Sollten die tatsächlichen Aufwendungen den Pauschbetrag übersteigen, kann wie bisher eine Aufschlüsselung vorgenommen werden.

Änderung der Steuerklassen

Eine Änderung der Steuerklassen können Ehepartner künftig unbeschränkt häufig vornehmen. Dies soll zu mehr Flexibilität führen, da sich die Voraussetzungen für die Wahl der günstigeren Steuerklasse im laufenden Jahr ändern können – bspw., wenn ein Ehepartner stirbt.

Höhere Verpflegungspauschale

Dienstreisende konnten bisher,

  • 24, – € pro Tag und 12, – € für An- und Abreise, sowie an Tagen ohne Übernachtung bei Abwesenheit von mehr als 8 Std. geltend machen.
  • Die Beträge steigen auf 28, – € bzw. 14, – €.

Ausblick für 2021

Höhere Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie steigt 2021

  • von 512, – € auf 700, – € für Alleinstehende und
  • 1400, – € für Verheiratete.

Auch steigt das Jahreseinkommen für den Anspruch auf Wohnungsbauprämie von 25.600, -€ auf 35.000, – €.

Soli ab 2021 fällt größtenteils weg

  • Wer denjenigen, der weniger als 61.757, – € an zu versteuerndem Jahreseinkommen hat.
  • ABER – auch wer über den 61.757, – € Jahreseinkommen liegt, zahlt nicht den ganzen Soli.
  • Die Bemessungsgrenze wird schrittweise von 61.757, – € auf 96.404, – € angehoben.
  • Nur wer über 96.404, – € liegt, zahlt weiter den vollen Solidaritätszuschlag.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Ab 2021 soll es den gelben Schein, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Arbeitnehmern nur noch in digitaler Form geben. Arbeitgeber rufen die Daten, dh den Krankheitszeitraum, direkt von den Krankenkassen ab

Höhere Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale steigt ab Januar 2021 ab dem 21. Kilometer von 30 auf 35 Cent pro Km

Umsatzsteuervoranmeldung von Existenzgründern

  • Existenzgründer müssen die Umsatzsteuervoranmeldung bisher monatlich abgeben.
  • Dies ändert sich 2021. Für die Zeiträume 2021 – 2026 muss die Voranmeldung nicht monatlich, sondern vierteljährlich abgeben, sofern die voraussichtlich zu entrichtende Umsatzsteuer 7.500, – € pro Jahr nicht überschreitet.

Über uns

Herr Loibl hat die Kanzlei im August 2019 gegründet. Er hat sein Rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Passau absolviert. Während des Referendariats am OLG München folgten Stationen bei der Staatsanwaltschaft Deggendorf, dem Landgericht Deggendorf.
Vor seinem Studium der Rechtswissenschaften war Herr Loibl bereits mehrere Jahre im Öffentlichen Dienst bei verschiedenen Behörden tätig.

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