Der neue Bußgeldkatalog ist seit 9. November 2021 in Kraft.

Was hat sich geändert?

  • Tempoverstöße sind teurer geworden

  • Bußgelder für Falschparken und Halten in zweiter Reihe sind spürbar gestiegen

  • Bußgelder im Bereich der Rettungsgasse und des Auto-Posing

Vorab!

Bitte einen sog. Anhörungsbogen der Bußgeldstelle oder der Behörde nicht einfach ausfüllen und zurücksenden – dies ist ein großer Fehler.

Beachten Sie:

Bei Geldbußen über 55 Euro wird regelmäßig ein Bußgeldverfahren eröffnet. Sie erhalten dann anschließend einen Bußgeldbescheid, in dem neben dem Bußgeld auch noch Gebühren und Auslagen für den Verwaltungsakt erhoben werden.

I. Was können Sie gegen ein Bußgeld, einen Bußgeldbescheid unternehmen?

Wie können Sie vorgehen und was müssen Sie beachten?

1. Einspruchsfrist beachten

Die Einspruchsfrist beträgt 2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheides.

Bsp.: Sie erhalten den Bußgeldbescheid am 15.10.2021, dann endet die Frist am 29.10.2021. Erhalten Sie den Bußgeldbescheid am 18.10.2021, dann endet die Frist am 2.11.2021 (nicht am 1.11.2021, da dies ein Feiertag ist)

2. Angaben im Bußgeldbescheid prüfen

3. Anwalt kontaktieren – dieser kann die Erfolgsaussichten durch eine Erstberatung prüfen

4. Akteneinsicht beantragen – am besten durch einen Anwalt

5. Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung prüfen lassen

Sie sollten durch einen Anwalt die Kostenübernahme für die Beauftragung des Anwalts und des Bußgeldverfahrens prüfen lassen. Der Anwalt stellt an die Versicherung einen Antrag mit entsprechender Begründung.

6. Einspruch einlegen/erheben – dies sollte durch einen Anwalt geschehen

Beachten – Verjährungsfrist:

Ordnungswidrigkeiten verjähren nach 3 Monaten. Bis dahin muss Ihnen als Verkehrssünder der Bußgeldbescheid spätestens zugestellt worden sein!

II. Wie hoch dürfen Bußgelder sein?

​Gemäß der Vorgaben des Ordnungswidrigkeitengesetzes  – kurz OWiG, genauer § 17 OWiG – beträgt die Geldbuße mindestens 5 Euro und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens 1.000 Euro.

III. Ausschnitt aktueller Regelungen

1. Zu schnelles Fahren

Innerorts
Tempoverstoß in Km/hBußgelder in EURPunkteFahrverbot in Monaten
bis 1030
11 – 1550
16 – 2070
21 – 251151
26 – 3018011
31 – 4026021
41 – 5040021
51 – 6056022
61 – 7070023
über 7080023
Außerorts
Tempoverstoß in Km/hBußgelder in EURPunkteFahrverbot in Monaten
bis 1020
11 – 1540
16 – 2060
21 – 25100
26 – 3015011
31 – 4020021

2. Falschparken

VerstoßBußgeld in EURPunkte
Parken im Halte- oder Parkverbot/Parkverbot missachtet25

40 bei länger als 1 Std.

Parken auf Schwerbehindertenparkplatz55
Zuparken Feuerwehrzufahrt1001
Blockieren Geh-/Radweg länger als 1 Std. + Behinderung anderer801
Parken in 2. Reihe55
Unberechtigtes Abstellen des Fahrzeugs auf Plätzen für E-Autos oder Car-Sharing-Fahrzeuge55
Überschreiten Höchstparkdauer bis 30 Min.20

3. Rettungsgasse – Verstöße

  • Keine Bildung einer Rettungsgasse – 1 Monat Fahrverbot
  • Fahren durch die Rettungsgasse – min. 240 €,, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
  • Beides zusammen – bis zu 320 €

4. Missachtung und Gefährdung von Fußgängern

  • 140 €, 1 Punkt und 1 Monat Fahrverbot

5. Auto- und Motorrad-Posing

  • Wer mit seinem Auto oder Motorrad unnötig Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen durch unnützes Hin- und Herfahren verursachen zahlen 100 statt 20 Euro.

Es bedarf in Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren immer der Einzelfall-Prüfung.

Wir von LOIBL LAW beraten Sie in Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren – melden Sie sich!

Über uns

Herr Loibl hat die Kanzlei im August 2019 gegründet. Er hat sein Rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Passau absolviert. Während des Referendariats am OLG München folgten Stationen bei der Staatsanwaltschaft Deggendorf, dem Landgericht Deggendorf.
Vor seinem Studium der Rechtswissenschaften war Herr Loibl bereits mehrere Jahre im Öffentlichen Dienst bei verschiedenen Behörden tätig.

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