Das Verkehrsrecht umfasst verschiedene Bereiche, wie das Verkehrszivil-, Verkehrsstraf-, Verkehrsbußgeld- und das Verkehrsverwaltungsrecht.
Im Verkehrszivilrecht wird die außergerichtliche Schadensregulierung zwischen den Unfallbeteiligten erfasst. Loibl Law hilft Ihnen unkompliziert bei der Schadensregulierung. Wir übernehmen die außergerichtliche Regulierung und vertreten Ihre Interessen in einem Haftpflichtprozess. Um eine zügige Schadensregulierung – auch mit der eigenen Versicherung – zu gewährleisten, ist es von Vorteil, wenn Sie bereits vor dem ersten Gespräch bei uns, den Verkehrsunfall-Aufnahmebogen ausfüllen und uns per Email oder Fax zukommen lassen.
Auch für die im Verkehrsstrafrecht möglicherweise einschlägigen Straftatbestände wie etwa dem unerlaubtem Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB, der Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB, der Nötigung nach § 240 StGB und der Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB stehen wir Ihnen zur Seite.
Das Verkehrsbußgeldrecht erfasst Verstöße im Ordnungswidrigkeitenrecht, wie Geschwindigkeitsverstöße, Drogen- und Alkoholfahrten und Fälle, in denen ein Fahrverbot zu erwarten ist. Bei Bußgeldangelegenheiten handelt es sich um kleine Strafverfahren.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen der Erreichung der acht Punkte oder wegen Alkohol und die Wiedererlangung bzw. Neuerteilung der Fahrerlaubnis sind Teil des Verkehrsverwaltungsrechts.
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