Betroffen vom Verstoß gegen die Daten­schutz­grund­verordnung (DSGVO) von Mobilfunk­anbietern?

Selbstauskunft schafft Klarheit ob Daten weitergegeben wurden.

Lesen Sie alles zum Thema und wie sie Schadensersatz von bis zu 5.000 EUR geltend machen können hier im Newsbereich oder im Beitrag von „Drehscheibe“ (Ab Minute 30) mit Facheinschätzung durch Martin Loibl.
Zum Newsartikel
Beitrag „Drehscheibe“

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