Arbeitsrecht – Fehlerhafte Sozialauswahl – Kündigung eines Flugkapitäns unwirksam!
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urt. v. 08.06.22, Az. 6 Sa 1118/21 festgestellt, dass die Sozialauswahl bei Kündigungen nur die Gruppe vergleichbarer Arbeitnehmer zu umfassen hat. Die Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer wird durch deren Versetzbarkeit begrenzt. Bei nicht versetzbaren Arbeitnehmern muss die Sozialauswahl daher Standortbezogen erfolgen. Geklagt hatte ein Flugkapitän, der seit 1.11.99 bei der beklagten Fluggesellschaft beschäftigt war.