Kreditvertrag widerrufen – Deutsches kreditrecht Europarechtswidrig!
EuGH stärkt Verbraucher-Rechte!
In seinem Urteil vom 26.03.2020 Aktenzeichen C-66/19 hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass
- die Rechte der deutschen Verbraucher über Jahre hinweg beschnitten wurden.
- deutschen Verbrauchern ein Schaden von vielen Hunderten Million entstanden ist.
- Darlehnsnehmer nicht ausreichend über das Widerrufsrecht informiert wurden.
- keine hinreichende Information über den Beginn der Frist für den Widerruf erfolgt ist.
- Die Widerrufsfrist deshalb nie begonnen hat und Verträge widerrufbar sind.
Welche Verträge sind betroffen?
- Verträge die nach dem 11.06.2010 geschlossen wurden
- nicht nur Immobilienverträge mit Grundschulden, sondern auch Autokreditverträge
Welche Vertragsklausel ist laut EuGH betroffen?
Der EuGH hat entschieden, dass die Darlehensnehmer durch eine sog. Kaskadenverweisung nicht ausreichend über das Widerrufsrecht informiert wurden. Die Klauseln lauten so oder so ähnlich:
„Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Absatz 2 BGB (z.B. Angabe zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat.“
oder
„Der Darlehnsnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E‑Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Abschluss des Vertrags, aber erst, nachdem der Darlehnsnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z. B. Angaben zur Art des Darlehens, Angaben zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit)“
Welche Banken sind betroffen?
- Fehlerhafte Widerrufsklauseln finden sich fast bei allen Banken
- Sparkassen bspw. verwenden ein einheitliches, gemeinsames Darlehens-/Wiederrufsformular.
Betroffen sind insbesondere folgende Banken:
- Deutsche Bank, Commerzbank, Bank11, psd-Bank, Postbank, UniCredit, HypoVereinsbank,
- DZ Bank, ING DiBa, Santander, Targo Bank, Schwäbisch Hall
- Volksbanken und Sparkassen, auch VW-, Audi- oder Skoda-Leasing
Was ist die Folge des Widerrufs?
- Rückabwicklung und Rückzahlung des Vertrages und des Darlehens
- Alle geleisteten Tilgungen und Zinsen samt den Gewinnen sind zu erstatten.
- Umschuldung kann vorgenommen werden – Folge, enormes Sparpotenzial und Zinslast sinkt
Was ist, wenn der Kreditvertrag schon zurückgeführt ist?
Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung mit Zinsen kann erreicht werden
Was wir für Sie tun:
- Wir geben Ihnen eine unverbindliche Ersteinschätzung und Beratung.
- Wir klären die Kostenübernahme mit einer vorhandenen Rechtsschutzversicherung ab.
- Wir helfen Ihnen, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Ihr Team von LOIBL LAW!
Über uns
Herr Loibl hat die Kanzlei im August 2019 gegründet. Er hat sein Rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Passau absolviert. Während des Referendariats am OLG München folgten Stationen bei der Staatsanwaltschaft Deggendorf, dem Landgericht Deggendorf.
Vor seinem Studium der Rechtswissenschaften war Herr Loibl bereits mehrere Jahre im Öffentlichen Dienst bei verschiedenen Behörden tätig.
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