Thomas Cook Pleite – Kunden sollten jetzt Ansprüche anmelden!

  • Kunden die bei Thomas Cook eine Pauschalreise gebucht hatten und wegen der Pleite auf den Reisekosten sitzen geblieben sind, sollten schnell handeln.
  • Die Haftungssumme des Insolvenzverwalters reichte nicht aus – aber Bundesregierung ersetzt unter Umständen den Schaden!
  • Die Kunden von Thomas Cook und Vital Touristik können sich in einem Portal registrieren und für eine freiwillige Ausgleichszahlung anmelden.
  • Es müssen Angaben zu den Kosten, zur Reise gemacht, sowie Belege übermittelt werden.
  • Es wird dann geprüft ob im entsprechenden Fall eine Ausgleichszahlung möglich ist.

Die Anmeldefrist endet am 15. November 2020!

Voraussetzungen:

  • Pauschalreisebuchung bei Thomas Cook, einem Tochterunternehmen wie Thomas Cokk Intern. AG oder der Tour Vital Touristik GmbH
  • Versicherungsschein der Zurich Versicherung erhalten
  • Keine Erstattung des gezahlten Reisepreises von der Zurich Versicherung – d.h. eines Dritten
  • Forderung gegen Zurich Versicherung geltend gemacht und Anmeldung der Forderung beim Insolvenzverwalter
  • Abtretung der Forderung gegen Dritte, z.B. gegen die Zürich Versicherung u. den Reiseveranstalter

Anmeldeportale:

LOIBL LAW berät Sie umfassend in Sachen Reiserecht – Ihr Team von LOIBL LAW!

Über uns

Herr Loibl hat die Kanzlei im August 2019 gegründet. Er hat sein Rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Passau absolviert. Während des Referendariats am OLG München folgten Stationen bei der Staatsanwaltschaft Deggendorf, dem Landgericht Deggendorf.
Vor seinem Studium der Rechtswissenschaften war Herr Loibl bereits mehrere Jahre im Öffentlichen Dienst bei verschiedenen Behörden tätig.

Sie haben Fragen?

Reden Sie mit uns, wir helfen Ihnen und freuen uns auf Ihre Nachricht.

    2 × vier =