Straßenverkehrsordnung – StVO – neue Änderungen und Bußgelder ab 28. April 2020!
Nachfolgend ein kurzer Überblick über die Straßenverkehrsordnung und den Änderungen.
Was ist die Straßenverkehrsordnung – kurz StVO
Die Straßenverkehrsordnung ist eine Rechtsverordnung und regelt die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr. Der öffentliche Straßenverkehr umfasst öffentliche Straßen, Wege und Plätze.
Was regelt die StVO
- Die Straßenverkehrsordnung regelt das Verhalten der Teilnehmer im öffentlichen Straßenverkehr und beinhaltet das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme.
- Die Straßenverkehrsordnung regelt bzw. ahndet mit dem Bußgeldkatalog Verstöße im Straßenverkehr.
Wie ist die StVO aufgebaut?
Die StVO ist in 3. Teile gegliedert:
- Teil I beinhaltet die allgemeinen Regelungen, bspw. zur Geschwindigkeit, den Abstand usw. – §§ 1– 35 StVO.
- Teil II umfasst die Verkehrszeichen und andere Verkehrseinrichtungen – §§ 36 – 43 StVO.
- Teil III stellt die Durchführungs-, Bußgeld- und Schlussvorschriften dar – §§ 44 – 53 StVO.
Was sind die wichtigsten Regelungen in der StVO sind!
- Straßenbenutzung – § 2 StVO
- Geschwindigkeitsbegrenzung – § 3 StVO
- Abstand – § 4 StVO
- Überholen – § 5 StVO
- Vorfahrt – § 8 StVO
- Abbiegen – § 9 StVO
- Halten und Parken – § 12 StVO
- Beleuchtung – § 17 StVO
Was sind die Neuen Änderungen in der StVO und wie hoch sind die neuen Bußgelder?
Die Änderung der StVO beinhaltet neben der Anpassung des Bußgeldkataloges (BKatV) auch die Einführung neuer Verkehrszeichen und neue Verkehrsregelungen, maßgeblich zur Erhöhung der Sicherheit von Radfahrern im Straßenverkehr.
Informationsgrafik des Bundesministeriums für Verkehr
Die wichtigsten Änderungen sind / betreffen:
Fahren unter Alkoholeinfluss:
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
1. Verstoß, mehr als 0,5 ‰ | 500 EUR | 2 | 1 Monat |
2. Verstoß, mehr als 0,5 ‰ | 1000 EUR | 3 Monate | |
3. Verstoß, mehr als 0,5 ‰ | 1500 EUR | 2 | 3 Monate |
0,3 – 1,1 ‰ + Gefährdung des Verkehrs | 3 | Führerscheinentzug |
Rasen / Autoposing:
- Ein Tempolimit von 130 km/h wurde nicht neu festgelegt, jedoch werden kleinere Geschwindigkeitsüberschreitungen nach dem neuen Bußgeldkatalog 2020 härter geahndet als zuvor.
- Wer Innerorts 21 km/h schneller unterwegs ist als erlaubt, muss 80 Euro Bußgeld zahlen, erhält zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
- Außerorts erfolgt die eben genannte Bestrafung wer mehr als 26 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit erwischt wird.
- Für leichte Verstöße gegen das Tempolimit bis zu 10 Stundenkilometern Innerorts sind künftig statt 10 Euro dann 30 Euro fällig.
- Auch Lärm- und Abgasbelästigungen durch sogenanntes Autoposing, wird erheblich teurer geahndet. Statt bisher 20 € muss mit bis zu 100 Euro als Ahndung gerechnet werden.
Falschparken / Halten:
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
Parken | ||
verbotswidriges Parken oder Halten auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen | 55 EUR | |
… hierdurch erfolgte Behinderung | 70 EUR | evtl. 1 Punkt |
… länger als 1 Stunde | 70 EUR | evtl. 1 Punkt |
Halten | ||
Halten in zweiter Reihe | 55 EUR | |
… hierdurch erfolgte Behinderung | 70 EUR | 1 Punkt |
… hierdurch erfolgte Gefährdung | 80 EUR | 1 Punkt |
Rettungsgasse missachten:
Verstöße hinsichtlich der Rettungsgasse werden künftig sehr schwer geahndet. Wer in einem Stau eine Rettungsgasse blockiert oder gar selbst befährt, zahlt in Zukunft 200 bis 320 Euro. Dazu gibt’s einen Monat Führerscheinentzug und zwei Punkte in Flensburg.
Hier ein kleiner Überblick:
Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
Keine Rettungsgasse gebildet, trotz Notwendigkeit, z.B. auf Autobahn | 200 EUR | 2 | 1 Monat |
Rettungsgasse ausgenutzt | 240 EUR | 2 | 1 Monat |
… und Rettungskräfte behindert | 280 EUR | 2 | 1 Monat |
… und zusätzlicher Gefährdung | 300 EUR | 2 | 1 Monat |
… und mit Sachbeschädigung | 320 EUR | 2 | 1 Monat |
Sicherheit für Fahrradfahrer:
- Die Sicherheit der Fahrradfahrer soll dadurch erhöht werden, dass es neue Regelungen und neue Verkehrszeichen in der StVO gibt, wie bspw. den Grünen Pfeil für Radfahrer oder den Radschnellweg und der Beginn einer Fahrradzone mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
- Darüber hinaus gilt ein neuer Mindestüberholabstand für Kraftfahrzeuge für das Überholen von Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern: Außerorts mind. 2 Meter, Innerorts mind. 1,5 Meter.
Grüner Pfeil:
Der gründe Pfeil erlaubt das Rechtsabbiegen, obwohl die Ampel rot zeigt, dies jedoch nur, wenn niemand gefährdet wird und zuvor 3 Sekunden angehalten worden ist. Künftig gibt es diesen Grünen Pfeil auch für Radfahrer.
Blitzer-Apps:
Wie bereits zuvor, sind sog. Blitzer-Apps auf Smartphones oder Navigationsgeräten verboten.
Ampelverstöße:
- Wer über die Ampel fährt, wenn diese gerade auf Rot umschaltet und erwischt wird, zahlt 90 EUR Geldbuße und erhält einen Punkt.
- Wer über eine rote Ampel fährt, diese nachweislich bereits mehr als 1 Sek. auf Rot war, zahlt 200 EUR, erhält 2 Punkte und dem wird für einen Monat der Führerschein entzogen.
Handy am Steuer:
- Wer sein Smartphone am Steuer nutzt, erhält ein Bußgeld von 100 EUR, sowie einen Punkt in Flensburg.
- Fahrradfahrer, die während der Fahrt ihr Handy benutzen, zahlen 55 Euro Bußgeld.
LOIBL LAW berät Sie rund um das Thema Straßenverkehrsordnung und im Bußgeldrecht!
Über uns
Herr Loibl hat die Kanzlei im August 2019 gegründet. Er hat sein Rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Passau absolviert. Während des Referendariats am OLG München folgten Stationen bei der Staatsanwaltschaft Deggendorf, dem Landgericht Deggendorf.
Vor seinem Studium der Rechtswissenschaften war Herr Loibl bereits mehrere Jahre im Öffentlichen Dienst bei verschiedenen Behörden tätig.
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