LOIBL LAW hilft schnell und unkompliziert!

Bewertungen, ob auf Google, Jameda, Trustpilot, Kununu, Yelp, anwalt.de, HolidayCheck, booking.com und Co. sind Fluch und Segen zu gleich.

Zum einen sind Bewertungen, egal auf welchem Portal für die jeweiligen Unternehmen hilfreich, um Kundinnen/Kunden transparent darzulegen, dass ihr Unternehmen hervorragende Leistungen erbringt und die Kundin/der Kunde die Leistung des Unternehmens sicher in Anspruch nehmen kann.

Gleichzeitig ist es für Verbraucher auch die entscheidende Möglichkeit sich über ein Unternehmen und die Leistung, das Produkt zu informieren, um entscheiden zu können, ob das Unternehmen, a) seriös ist und b) der Verbraucher hierfür sein Geld mit gutem Gewissen im Sinne des Preis-Leistungs-Verhältnisses ausgeben kann.

Für Unternehmen ist es jedoch auch ein Fluch, wenn Verbraucher/Kundinnen/Kunden negative Bewertungen abgeben, weil dies dazu führt, dass potenzielle Kundinnen/Kunden davon abgehalten werden, vom jeweiligen Unternehmen die Leistung oder das Produkt zu beziehen.

Inhaltsverzeichnis

  • Wer darf Google Bewertungen abgeben?
  • Warum müssen Bewertungen geprüft und gelöscht werden?
  • Ablauf einer Bewertungs-Löschung – Google-Bewertung
  • Wann ist eine Bewertung rechtswidrig und kann gelöscht werden?
  • Was kostet eine Bewertungs-Löschung?
  • Bezahlt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Löschung?
  • Wer darf Bewertungs-Löschungen vornehmen?
  • Google löscht die Bewertung nicht – was nun?
  • Wie kann LOIBL LAW als Anwaltskanzlei helfen?
  • Wer muss die Kosten für Löschungen tragen?
  • Kann man wegen negativer Bewertung Schadensersatz fordern?

Nachfolgend beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um das Thema Bewertungen, wie kann man dagegen vorgehen, diese löschen lassen, wie lange dauert dies und wie der Ablauf eines Prüf- und Lösch-Verfahrens ist.

Wir von LOIBL LAW vertreten Sie hinsichtlich zahlreicher Portale wie,

  • Google-Maps,
  • Trustpilot,
  • Yelp,
  • Jameda,
  • HolidayCheck,
  • Booking.com
  • golocal,
  • kununu,
  • sanego,
  • facebook,
  • answer,
  • gutefrage,
  • 11 88 0.com,
  • Tripadvisor

Kennen Sie Cylex? Nein, sollten Sie aber. Cylex ist ein rumänisches Portal, ein Branchenbuch, bei dem lokale Unternehmen bewertet werden können.

Google listet, Bewertungseinträge, wie bei Yelp, Jameda, Cyclex und wie sie alle heißen oft weit oben in der Trefferliste. Daher ist es für den Ruf eines gelisteten Unternehmens wichtig, negative Einträge zu entfernen.

Wenn Sie nach Restaurants in Ihrer Stadt googlen, dann ist Tripadvisor vermutlich der erste Eintrag, den Sie finden werden.

Restaurant-Besitzer, Hotelbetreiber, Airlines und Co. bitte aufpassen. Bei Tripadvisor werden neben Restaurants auch Hotels, Flüge und sogar ganze Städte bewertet. Tripadvisor hat monatlichen 340 Millionen-Nutzer.

Yelp bspw. ist ähnlich wie Tripadvisor und ermöglicht nicht nur die Bewertung von Restaurants, sondern auch von anderen Geschäften und Dienstleistern. Yelp hat 50 Millionen-Nutzer pro Monat.

Restaurants kann man über Google Maps, alternativ auch über das Apple-Pendant Apple-Maps suchen und bewerten. Google-My-Business / Google-Maps haben weltweit eine Milliarde Nutzer.

Dies soll Ihnen aufzeigen, dass es sehr wichtig ist, im digitalen Zeitalter, viel Wert auf die Reputation Ihres Unternehmens, Betriebes, ob Restaurant, Arztpraxis oder Handwerksbetrieb legen sollten.

Hier hilft LOIBL LAW – unser Zeil ist es, Ihre Rechte zu sichern und zu schützen!

Schützen Sie als Unternehmen ihren guten Ruf und stellen Sie Ihre Reputation wieder her, indem Sie negativen Bewertungen den Kampf ansagen und mit Hilfe von LOIBL LAW löschen lassen.

Grundsätzlich können wir als Anwaltskanzlei für Sie Prüfverfahren einleiten, egal ob es sich um eine Google-, Trustpilot-, Jameda- oder eine andere Bewertung / Rezession handelt.

Die Bewertungsportale sind verpflichtet, bei Einleitung eines Prüfverfahrens, alle beanstandeten Bewertungen zunächst auf Rechtmäßigkeit zu prüfen.

Wichtig:

  • Anhand von Google /Google-Maps Bewertungen entscheiden Verbraucherinnen/Verbraucher als Kunden der Unternehmen darüber, ob ein Unternehmen beauftragt oder die Leistung/das Produkt bezogen werden soll.
  • Für die Sichtbarkeit und die Bekanntheit hinsichtlich der Suchmaschinen-Rankings sind die Sterne-Bewertungen von entscheidender Bedeutung.

Wir zeigen Ihnen, wie Sie eine negative (Google-) Bewertung löschen lassen können, wie lange dies dauert und was es kostet.

Wer darf (Google-) Bewertungen abgeben?

Grundsätzlich kann Jeder Bewertungen (nur Sternebewertung ohne Text) / Rezensionen (Bewertung mit Text) ob bei Google, Trustpilot oder anderen Portalen abgeben und veröffentlichen.

Bewertungen und Rezensionen erscheinen auf dem Unternehmensprofil und bei Google Maps.

Die entsprechenden Richtlinien der Betreiber der Bewertungsportale enthalten Regelungen, wer Bewertungen und Rezessionen abgeben darf.

Die Google-Richtlinien regeln, dass Bewertungen nur von Personen abgegeben / veröffentlicht werden dürfen, die selbst ihre eigenen Erfahrungen mit dem Unternehmen gemacht haben. Ein bloßes betrachten einer Website reicht hierfür bspw. nicht aus.

Fantasienamen zur Abgabe einer Bewertung / Rezession sind zulässig, da niemand mit seinen wirklichen Namen verwenden muss – BGH, Urteil vom 01.07.2014 – Az. VI ZR 345/13.

Warum müssen Bewertungen geprüft und gelöscht werden?

Bereits seit einem Urteil des Bundesgerichtshofes müssen Bewertungsportale Bewertungen / Rezessionen noch genauer prüfen und falsche Bewertungen müssen gelöscht werden. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) bereits im Jahr 2016 entschieden – Az. VI ZR 34/15, Urteil v. 01.03.2016.

Die rechtliche Regelung zur Prüfung von Bewertungen ist durch die Omnibus-Richtlinie bestimmt und mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) gesetzlich geregelt.

Seit dem 28. Mai 2022 müssen Unternehmen klarstellen, ob und wie sie die Echtheit von Bewertungen überprüfen.

Ablauf einer Bewertungs-Löschung – Google-Bewertung

  • Der Ablauf einer Bewertungs-Löschung stellt sich wie folgt dar:
  • Einreichung der beanstandeten Bewertung bei Google
  • Eingangsbestätigung der Beanstandung durch Google
  • Weiterleitung der Beanstandung an den Bewerter / rezessions-Verfasser
  • Bewerter / Verfasser hat 7 Tage Zeit zur Stellungnahme – Nachweis Kontakt zu bewertetem Unternehmen
  • Keine Stellungnahme – Google löscht Bewertung

Dauer in der Regel bis zu 8 Tage.

Wann ist eine Bewertung rechtswidrig und kann gelöscht werden?

Rechtswidrig sind Rezensionen,

wenn sie von keinem Kunden stammen oder wenn sie gegen deutsches Recht verstoßen.

Das bedeutet, der Kunde muss Kontakt mit dem Unternehmen selbst gehabt haben und eigene Erfahrungen gemacht haben.

Bewertung / Rezessionen sind rechtswidrig,

wenn es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung handelt oder der Inhalt nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt ist.

Zudem haben die Portalbetreiber, wie Google, Trustpilot usw. eigene Richtlinien.

Wird gegen diese Richtlinien verstoßen, kann ein Bewertung / Rezession ebenso gelöscht werden.

Bei Ärzten und dem Portal Jameda bedeutet dies,

  • nur wer eigene Erfahrung mit dem Arzt gemacht hat, also von ihm behandelt wurde, darf ihn auch bewerten. Dies bestimmt Jameda in seinen Richtlinien.
  • Der Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 01.03.2016 – Az. VI ZR 34/15, hat entschieden, dass Jameda eine Bewertung löschen muss, wenn die Behandlung nicht ausreichend nachgewiesen ist.

Hinweis:

  • Beinhaltet eine Bewertung unwahre Tatsachen, diffamierende oder ehrverletzende Aussagen, kann diese strafbar sein.
  • Grds. gilt, dass eine Bewertung als Meinungsäußerung anzusehen ist und nach dem Grundgesetz erlaubt ist.
  • Sobald die Bewertung nachweislich falsche Tatsachen behauptet oder die Würde einer Person verletzt ist, ist sie nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt und kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Enthält eine Bewertung Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder Meinens, stellt sie eine Äußerung dar, die in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG fällt.
  • Das OLG Nürnberg bspw. sah eine „Ein-Sterne-Bewertung“ ohne Begleittext bei Google Maps Tatsachenbehauptung an – OLG Nürnberg, Urteil vom 17. Juli 2019, 3 W 1470/19).
  • Unzulässig sind z.B. Beleidigungen, Schmähkritik, Diffamierungen und kreditgefährdende Behauptungen.

Was kostet eine Bewertungs-Löschung?

Die Höhe der Kosten einer Löschung einer (Google-) Bewertung hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Ausschlaggebend ist zunächst der jeweilige Zeit-Aufwand. Wir bieten Ihnen hierfür verschiedene Pauschalpreise im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung an.

Sollten Sie von mehreren Bewertungen / Rezessionen betroffen sein, können wir Ihnen pro jede weitere Löschung verringerte Kostenlösungen anbieten. Zudem verringern sich die Kosten, wenn Sie zusätzlich die Löschung bei weiteren unterschiedlichen Portalen beauftragen.

Bezahlt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Löschung?

Es gilt der einfache Merksatz:

Eine Rechtsschutzversicherung bezahlt immer dann die Anwaltskosten, wenn von jemand anderes etwas gefordert werden kann, wie bspw. Schadensersatz. Wenn man hingegen gegen etwas vorgehen will, wie gegen eine Bewertung oder eine Forderung abwehren, zahlt die Versicherung erstmal nicht.

Entscheidend ist aus Sicht der Versicherung immer, ob der Rechtsschutzfall eingetreten ist oder nicht. Dies ist der Fall, wenn gegen eine gesetzliche Regelung verstoßen wurde.

Zudem darf kein Ausschlussgrund nach dem Versicherungsvertrag vorliegen. Ausgeschlossen sind in der Regel Vertragsstreitigkeiten. Sobald Sie als Unternehmen/Betrieb ein Google-Konto, ein Trustpilot-Konto oder dergleichen unterhalten, besteht ein Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Betreiber des Portals, sodass Ihre Versicherung erstmal keine Kosten übernimmt.

Die Veröffentlichung einer Bewertung stellt noch keinen Rechtsverstoß dar.

Wir übernehmen für Sie die Korrespondenz mit der Versicherung.

Wichtig:

Grundsätzlich gilt – Jede Bewertung ist angreifbar!

Wer darf Löschungen vornehmen?

Zunächst muss die Frage gestellt werden, ist das Löschen von negativen Bewertungen eine Rechtsdienstleistung?

Sie ist nach § 2 Abs. 1 RDG jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. Tätigkeiten, die diesen Tatbestand erfüllen, dürfen nur unter den im RDG oder in anderen Gesetzen geregelten Voraussetzungen erbracht werden.

Um einordnen zu können, ob eine Bewertung / Rezession rechtswidrig ist, bedarf es einer rechtlichen Prüfung  gegen ein Entgelt, sodass eine Rechtsdienstleistung vorliegt.

Zahlreiche Unternehmen versprechen gegen ein Erfolgshonorar die Löschung von Bewertungen und Rezessionen vorzunehmen. Es wird im Social-Media-Bereich mit unlauteren Versprechungen geworben, wonach Löschungen innerhalb von 24 Stunden erfolgen, sodass sich diese Unternehmen/Agenturen nicht an das geltende Recht halten.

Vielleicht wurden auch Sie bereits anhand sog. Cold-Calls – unerwünschte Werbeanrufe, die ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Angerufenen erfolgen – kontaktiert.

Was ist, wenn bspw. Google die Bewertung nicht löscht?

Wird bspw. gegenüber einer Google-Bewertung bei Google ein Prüfverfahren eingeleitet, muss Google oder ein anderer Portal-Betreiber nicht innerhalb einer bestimmten Frist reagieren. Es gibt keine gesetzliche Regelung, wonach bspw. Google innerhalb einer bestimmten Frist tätig werden muss.

ABER:

Man kann sagen, Google bspw. hat bei Kontakt des Google-Supports wegen einer Bewertung 4 Tage Zeit ein Prüfverfahren einzuleiten und muss das Prüfverfahren auch fristgerecht – pauschal innerhalb von 7-14 Tagen – abschließen. Dies hat das Landgericht Hamburg (LG) mit seiner Entscheidung v. 24.03.2017 – Az. 324 O 148/16 entschieden. Das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) hat eine Frist von neun Tagen bestimmt – Entscheidung v. 11.11.2014 – Az. 7 U 24/13.

Werden diese Fristen nicht eingehalten, kann gegen Google eine Klage auf Löschung der Bewertung eingereicht werden.

Da diese Klage vor den Landgerichten geführt werden müssen, benötigen Sie wegen des sog. Anwaltszwanges, einen Rechtsbeistand.

Wie kann LOIBL LAW als Anwaltskanzlei helfen?

LOIBL LAW kann als Anwaltskanzlei anhand der rechtlichen Regelungen und der rechtlich zulässigen Rechtsmittel, wie Unterlassungs-/Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche gegen negative Bewertungen und/oder Rezessionen vorgehen.

An die Portal-Betreiber können Löschungsaufforderungen gestellt werden und die Verfasser von Bewertungen / Rezessionen abgemahnt werden.

Wir handeln für Sie wie folgt,

  • Beschwerden bei Google oder einem anderen Bewertungs-Portal
  • Einleiten eines Prüfungs-/Lösch-Verfahrens
  • Vorgehen gegen den Bewerter / den Rezessions-Verfasser mittels Abmahnung
  • Klagen (Unterlassung/Beseitigung) gegen Google auf Löschung

Wer muss die Kosten für Löschungen tragen?

Grundsätzlich muss derjenige, der eine Prüfung/Löschung beauftragt, auch die Kosten tragen. Unter Umständen übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten. Dies sollte vorab geprüft werden.

Zudem muss der Bewerter, der Verfasser einer Rezession die Kosten übernehmen, wenn die Bewertung rechtswidrig, ehrverletzend ist, sodass ein Schadensersatzanspruch gegen den Bewerter besteht. Dies ist bei Abmahnungen möglich und auch bei gerichtlichen Klagen gegen Bewerter oder Google, bei denen oft Google die Kosten zu tragen hat.

Kann man wegen negativer Bewertung Schadensersatz fordern?

Als Unternehmen oder betroffener Betrieb wegen Imageverlusten und/oder Umsatzeinbußen Schadensersatz einfordern zu können sind die Hürden sehr hoch und versprechen in den allermeisten Fällen keinen Erfolg.

Hierzu gibt es zahlreichen Urteile. Ein wegweisendes Urteil ist wie das des Landgericht Augsburg im sog. Fliegengitterfall vom 30.7.2014, Az. 21 O 4589/13.

Erfolgsversprechend ist es daher, gegen die Bewertung im Rahmen eines Prüf- und Lösch-Verfahrens vorzugehen.

Wichtig – Jede Bewertung ist anders, so dass Sie stets einen Anwalt beauftragen sollte, wenn Sie eine Bewertung löschen wollen.

Ersteinschätzung – so gehen wir vor:

  • Sie schicken uns per Mail Ihr Anliegen, die Bewertung und die Umstände (stichwortartige Zusammenfassung).
  • Wie sehen uns die Bewertung im Rahmen eines Erst-Checks kurz an.
  • Wir kontaktieren Sie und geben Ihnen Rückmeldung, was die nächsten Schritte wäre – Sie entscheiden, ob wir weiter für Sie tätig werden sollen.

LOIBL LAW – die Rechtskanzlei, Ihre Experten im UWG!

WIR beraten Sie in allen Fragen und Angelegenheiten des Reputationsrecht, das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und bei allen Fragen hinsichtlich Bewertungen, Rezessionen und Bewertungsportalen.

Wir beraten Sie bundesweit. Sie erhalten bei uns eine kostenlose Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen. WIR handeln schnell, unkompliziert und lösungsorientiert. Unser Ziel, Ihre Rechte Sichern und schützen!

Sie können sich jederzeit unverbindlich unter 0991/38306131, per E-Mail mail@loibl-law.de oder WhatsApp-Business unter 099138306131 oder über die weiteren Kontaktmöglichkeiten auf unserer Website www.loibl-law.de mit der Online-Chat-Funktion melden.

Weitere Infos und Antworten finden Sie auf unserer Website. Unsere umfangreichen Erklärungen zu Bewertungen und Bewertungsportalen folgen auf unserer Website (Neugestaltung) in Kürze.

Mehr Infos zum Thema Bewertung erhalten Sie in Kürze auf unserer neu gestalteten Website!

Zudem sind wir auf verschiedenen Social-Media-Accounts und auf anwalt.de vertreten.

Ihr Team von LOIBL LAW!

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Über uns

Herr Loibl hat die Kanzlei im August 2019 gegründet. Er hat sein Rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Passau absolviert. Während des Referendariats am OLG München folgten Stationen bei der Staatsanwaltschaft Deggendorf, dem Landgericht Deggendorf.
Vor seinem Studium der Rechtswissenschaften war Herr Loibl bereits mehrere Jahre im Öffentlichen Dienst bei verschiedenen Behörden tätig.

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