Habe ich Anspruch auf Entschädigung?
Ja, wir zeigen Ihnen wie und setzen Ihre Ansprüche für Sie durch.
Gibt es eine Rechtsgrundlage für eine Entschädigung?
Ja, das sog. Montrealer Übereinkommen – Art. 17-19.
Was besagt das Montrealer Übereinkommen?
- Es regelt, dass die Fluggesellschaften für das Gepäck der Passagiere haften.
- In Art 1. des Abkommens heißt es, dass das Abkommen für jede internationale Beförderung von Personen, Reisegepäck oder Gütern durch Luftfahrzeug gegen Entgelt, gilt.
Wie hoch kann eine Entschädigung sein?
- Sie können bis zu 1.300,- EUR pro Person an Entschädigung erhalten.
- Bei gemeinsamen Reisen ist es egal, ob sie einen gemeinsamen Koffer oder jeder einen einzelnen verwendet haben.
Was müssen Sie beachten?
- Sie müssen die Verspätung, den Verlust oder die Beschädigung des Gepäcks vor Ort am Flughafen, am sog. Lost & Found-Schalter anzeigen/reklamieren
- Anhand des Baggage Tags – Nachweis für Gepäckaufgabe anhand eines Aufklebers – muss der Schaden im PIR-Formular festgehalten werden
- Sie sind gehalten den Schaden zu mindern, d.h. Sie dürfen nur Sachen von minderer Güte, also keine Luxusgüter, als Ersatzkauf erwerben
- Sie müssen alle Belege, Rechnungen aufbewahren
- Bei Gepäckbeschädigungen sollten Sie noch am Flughafen Fotos machen
Welche Fristen sollten beachtet werden?
- Verspätetes Gepäck innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt melden
- Verlorenes Gepäck innerhalb von 2 Jahren anzeigen
- Beschädigtes Gepäck innerhalb von 7 Tagen anmelden
Muss ich die Verspätung, den Verlust oder die Beschädigung beweisen?
Nein, die Fluggesellschaft haftet ohne Verschulden, d.h. verschuldensunabhängig!
Als Fluggast, der einen Schaden durch beschädigtes, verlorengegangenes oder verspätetes Gepäck erlitten hat, müssen Sie nicht beweisen, warum oder durch wen der Gepäckschaden entstanden ist.
Sie müssen nur den „Gepäckschaden“ sofort und fristgerecht anzeigen.
Tipps:
- Verlassen Sie den Flughafen erst, wenn der Gepäckschaden – egal ob verspätet, verloren oder beschädigt – im PIR-Formular festgehalten wurde
- Durch das PIR-Formular gilt der Schaden als gemeldet
- Haben Sie Ihr Gepäck im Rahmen einer Pauschalreise am Urlaubsort nicht oder verspätet erhalten, können Sie neben der Fluggesellschaft auch den Pauschalreiseveranstalter in die Haftung nehmen, d.h. Sie können eine Reisepreisminderung verlangen.
- Lassen Sie sich nicht mit einem Gutschein oder einer Pauschale von der Fluggesellschaft abspeisen
Wir von LOIBL LAW helfen Ihnen, damit Sie entschädigt werden.
Über uns
Herr Loibl hat die Kanzlei im August 2019 gegründet. Er hat sein Rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Passau absolviert. Während des Referendariats am OLG München folgten Stationen bei der Staatsanwaltschaft Deggendorf, dem Landgericht Deggendorf.
Vor seinem Studium der Rechtswissenschaften war Herr Loibl bereits mehrere Jahre im Öffentlichen Dienst bei verschiedenen Behörden tätig.
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