Die Jedermann-Inkasso mahnt und fordert für die D.I.E GmbH wegen des Abschlusses eines Abo horrende Beträge. Der Betroffene soll eine 6-monatige Premium-Mitgliedschaft für monatlich abgeschlossen haben, obwohl mit einer kostenlosen Probe-Mitgliedschaft und einer Zahlung von nur 1, – EUR geworben wurde.

An Portalen, an denen wie die Idea-Labs oder die D.I.E. GmbH eine kostenlose bzw. 14-tägige Mitgliedschaft anbieten, finden sich zahlreiche Dating-Plattformen wie just-date.de – siehe nachfolgende Aufzählung. Die D.I.E GmbH aus Monheim am Rhein betreibt diverse Dating-Plattformen wie just-date.de etc. welche die Betroffenen nach einem Abo mit überteuerten Zahlungen konfrontiert.

Wie verlaufen die Anmeldung und der „Abschluss“ des Abo?

  • Die erstmalige Anmeldung auf den Plattformen ist für gewöhnlich kostenlos.
  • Für diverse Angebote muss man jedoch ein kostenpflichtiges Abo, eine sog. Premium-Mitgliedschaften abschließen. Beworben wird dies mit nur 1, – EUR.
  • In der Regel variieren die Preise sehr stark ab bspw. 39,90 pro Woche.
  • Dazu bietet D.I.E GmbH Gutscheine an, welche nur für den einen Kunden und nur für 24 Std. gelten. Zur Nutzung des Gutscheins ist die Angabe der Bankverbindung nötig.
  • Den Betroffenen wird der Abschluss des extrem teuren Abos durch eine Rechnung/Mahnung oder durch Kreditkartenabbuchungen eröffnet.
  • Erhält die D.I.E. GmbH die geforderten Beträge nicht, wird das Inkassounternehmen „Jedermann-Inkasso“ beauftragt.
  • Der Zahlungsdruck auf die Betroffenen wird zudem durch Androhung gerichtlicher Schritte/Zwangsvollstreckung und dem Eintrag bei der SCHUFA erhöht.

Welche Plattformen sind noch betroffen?

Unter den Anbietern, die eine 14-tägige kostenlose Mitgliedschaft anbieten, befinden sich bspw.

4.dating; 6.dating; click-and-date.de; flirtygirls.de; flirtdate18.com; just-date.de; wow-date.de; lol-date.de und viele weitere mehr

Was sollten Betroffene tun?

  • Nehmen Sie keinerlei Zahlungen vor
  • Nehmen Sie Kontakt zu einem Anwalt auf und lassen die Angelegenheit rechtlich prüfen.
  • Holen Sie Abbuchungen durch Ihre Bank zurück.
  • In der Regel sind die Forderungen der D.I.E GmbH unberechtigt, da ein Verstoß gegen § 305c BGB vorliegt.
  • Der Website Betreiber ist der Aufklärungspflicht hinsichtlich der Preisgestaltung, sowie des Kündigungs- und Widerrufsrechts in den allermeisten Fällen nicht hinreichend nachgekommen.
  • Reagieren Sie also schnell und lassen Sie keine Fristen verstreichen, da Ihnen gerichtliche Schritte drohen.

Rechtliche Würdigung

Nach unserer Auffassung ist die automatische Vertragsverlängerung als Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) unwirksam.

Die von der D.I.E GmbH verwendete Formulierung,

„Damit ich/Sie alle Vorteile ohne Unterbrechung nutzen kann, verlängert sich die Mitgliedschaft um eine sich daran anschließende reguläre sechsmonatige Mitgliedschaft für 89,90 € mtl. wenn ich nicht vorher kündige“

Als eine Art Verlängerungsbestimmung stellt hiernach eine solche vorformulierte Vertragsbindung und damit AGB dar. Diese Bestimmung ist nach den vorliegenden Umständen, dh wie das Abo zustande gekommen ist, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrages, so ungewöhnlich, dass der Verbraucher, die Betroffenen, mit ihr nicht zu rechnen brauchte.

Die Umstände, die zum Abo führten, dh auch die Heranführung an den Vertrag, den Abschluss des Abos, einschließlich erfolgter Werbung entscheidend.

Durch die blickfangartige Werbung der D.I.E GmbH auf den besagten Websites, wurde den Betroffenen eine fehlerhafte Vorstellung vermittelt, eben dass diese keine zahlungspflichtiges Abo abschließen. Den dadurch veranlassten Irrtum der Betroffenen hätte der Website-Betreiber durch einen klaren und unmissverständlichen Hinweis, der selbst Blickfangcharakter hat, ausschließen müssen, Urteil des Bundesgerichtshofes vom  – Az. I ZR 129/13.

Insbesondere bei der Vertragsverlängerung handelt es sich um Informationen nach § 312j Abs. 2 BGB iVm. Artikel 246a § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EGBGB die klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zur Verfügung gestellt werden müssen. Zur ordnungsgemäßen Aufklärung hätte es in den Fällen der D.I.E GmbH eines ausreichen deutlich Hinweises bedurft. Ein kleingedruckter Fließtext reicht hierfür nicht aus.

Die Vertragsverlängerung ist somit in den meisten Fällen nicht Vertragsbestandteil geworden.

Bitte beachten: Jeder Fall bedarf der Einzelfall-Prüfung!

Wir kennen den Gegner und das Vorgehen bereits und können Ihnen eine optimale Beratung und Vertretung anbieten.

Wir von LOIBL LAW, der Rechtskanzlei aus Degendorf, beraten Sie umfassend im Bereich des Urheberrechts. Wir arbeiten schnell, digital und ortsunabhängig. Melden Sie sich!

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Über uns

Herr Loibl hat die Kanzlei im August 2019 gegründet. Er hat sein Rechtswissenschaftliches Studium an der Universität Passau absolviert. Während des Referendariats am OLG München folgten Stationen bei der Staatsanwaltschaft Deggendorf, dem Landgericht Deggendorf.
Vor seinem Studium der Rechtswissenschaften war Herr Loibl bereits mehrere Jahre im Öffentlichen Dienst bei verschiedenen Behörden tätig.

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